Fachanwalt Peter Engelmann
Rechtsanwalt Peter Engelmann hat die Kanzlei Engelmann Eismann Ast 1992 mitgegründet.
Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht und als solcher in der Lage, selbst ausgesprochen komplexe Mandate mit Berührungspunkten zu unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu bearbeiten. Abgerundet wird sein Tätigkeitsspektrum durch einen abgeschlossen Lehrgang im steuerrechtlichen Bereich und den Schwerpunkten Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht. Die Kombination dieser Bereiche macht ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner für diffizile Scheidungsverfahren, wie zum Beispiel einer Unternehmerscheidung.
Als gläubiger Christ und überzeugter Familienmensch vertritt er hohe moralische Werte.
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