Winterdienst von der Steuer absetzen!
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2016-01-18
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Der Winter hat mittlerweile auch in tieferen Regionen in Deutschland mit Eis und Schnee Einzug gehalten. Immobilienbesitzer sind jetzt wieder in der Pflicht die winterlichen Gehwege zu räumen. Gut zu wissen: Wer ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt hat, kann die finanziellen Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuer absetzen.
Der Winter hat mittlerweile auch in tieferen Regionen in Deutschland mit Eis und Schnee Einzug gehalten. Immobilienbesitzer sind jetzt wieder in der Pflicht die winterlichen Gehwege zu räumen. Gut zu wissen: Wer ein Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt hat, kann die finanziellen Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuer absetzen.
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Gilt auch für Dienstleistungen jenseits der Grundstücksgrenze!
Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 55/12) hat dies entschieden und den Anwendungsbereich sogar auf Dienstleistungen erweitert, die jenseits der Grundstückgrenze erfolgen. Wird also etwa auch die öffentliche Straße durch das Unternehmen von Eis und Schnee befreit, ist dies eine haushaltsnahe Dienstleistung und damit steuerlich begünstigt! Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Begriff Haushalt nicht räumlich zu verstehen sei, sondern funktionell. Daher sei der Haushalt im Sinne der Steuergesetze nicht an Grundstücksgrenzen gebunden. Maßgeblich sei, dass die Dienstleistung zugunsten des betreffenden Haushalts erfolgt ist.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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