Weniger Pension bei besonderer persönlicher Nähe zum DDR-System
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2017-03-02
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ein Bundesbeamter, der neben seiner Pension auch eine Rente aus DDR-Zeiten erhält, muss sich diese Rente auf seine Pension anrechnen lassen. Dies entschied aktuell das Bundesverwaltungsgericht, weil bei dem Mann in seiner Vita eine besondere persönliche Nähe zum DDR-System bestand.
Ein DDR-Bürger war fast 20 Jahre lang – zum Schluss als Stellvertreter des Leiters der Zentralen Staatliche Preiskontrolle für Investitionen tätig. Nach der Widervereinigung wechselte er als Beamter zum Bundesrechnungshof. Hier war er zuletzt als Leitender Regierungsdirektor tätig. Für seine Tätigkeit zu DDR-Zeiten erhält der nun im Ruhestand befindliche Pensionär rund 800 Euro monatlich. Dieser Betrag sollte bei seiner westdeutschen Pension abgezogen werden, wogegen der Mann klagte.
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Ausbildung in DDR-Kaderschmiede führt bei Rentenberechnung zum Rentenabzug
Ohne Erfolg, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 2 C 25.15). Nach dem Beamtenversorgungsgesetz sind die Zeiten für eine Tätigkeit nicht pensionsfähig, die aufgrund besonderer persönlicher Nähe zum DDR-System übertragen werden. Der Mann hatte in DDR-Zeiten an der Parteihochschule Karl-Marx studiert. Dies war die höchste Bildungseinrichtung der SED, in der marxistisch geschulte Funktionäre ausgebildet wurden. Aus diesem Umstand lässt sich eine besondere persönliche Nähe zum DDR-System ableiten. Der Pensionär muss sich daher bei der Rentenberechnung die Kürzung seines Rentenanspruchs gefallen lassen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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