Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot des Rockerclubs „Hells Angels MC Bonn“
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2019-01-08
· Redaktion Fachanwaltsuche
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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Rockerclubs „Hells Angels MC Bonn“ durch das Bundesministerium des Inneren bestätigt.
Dem Rockerclub wurde als Verein jede Tätigkeit untersagt, da ein Teil seiner Mitglieder zur Durchsetzung von Macht- und Gebietsansprüchen Gewalttaten ausgeübt haben sollen. Einige Mitglieder wehren sich gegen das Vereinsverbot. Ihrer Ansicht nach besteht die verbotene Vereinigung nicht mehr. Sie sei bereits vor dem verhängten Vereinsverbot aufgelöst und abgewickelt worden.
Das sah das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 1 A 14.16) anders: Die Abwicklung des Rockerclubs sei zum Zeitpunkt des Erlasses eines Vereinsverbots noch nicht beendet gewesen, da der Club noch bewegliches Vermögen besaß. Das Gericht bestätigte daher das verfügte Vereinsverbot für den Rockerclub „Hells Angels MC Bonn“.
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