Anwaltshaftung im Bank- und Kapitalmarktrecht
3.8461538461538463 /
5 (13 Bewertungen)
2017-07-05
, Aktualisierung vom
2017-07-05 10:19:42.0
· Rechtsanwalt Siegfried Reulein
· 504 mal gelesen
Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt in seinen Ausprägungen eine komplexe Spezialmaterie dar, die besondere Kenntnisse erfordert, um als Anwalt einen Mandanten adäquat zu betreuen. Nicht umsonst ist für dieses Rechtsgebiet ein Fachanwaltstitel geschaffen worden.
Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts nicht nur auf die Beratung geschädigter Anleger und Investoren sowie die Vertretung von Bankkunden spezialisiert. Darüber hinaus beraten und vertreten wir durch Rechtsanwaltskollegen geschädigte Mandanten insbesondere in diesem Rechtsbereich.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt in seinen Ausprägungen eine komplexe Spezialmaterie dar, die besondere Kenntnisse erfordert, um als Anwalt einen Mandanten adäquat zu betreuen. Nicht umsonst ist für dieses Rechtsgebiet ein Fachanwaltstitel geschaffen worden.
Vermehrt ist in den letzten Jahren festzustellen, dass fachfremde Kollegen versuchen, in diesem Rechtsgebiet tätig zu werden und teilweise in der Mandatsbearbeitung folgenschwere Fehler begehen, die zum Verlust von Klageverfahren und nicht unerheblichen finanziellen Schädigungen bei ihren Mandanten führen.
Nicht selten werden – auch von vermeintlich spezialisierten Anwälten - überhöhte oder fehlerhafte Klageanträge und Rechnungen gestellt, die drohende Verjährung von Ansprüchen außer Acht gelassen oder zu aussichtslosen Klagen geraten.
Die sich hieraus ergebenden Schäden können immens sein. Nicht nur, dass das Verfahren verloren gegangen worden ist und der vermeintlich sicher geglaubte Anspruch dem Mandanten nicht zugesprochen wird. Neben den Kosten für den eigenen Anwalt muss der ohnehin schon geschädigte Mandant die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten zu tragen.
Des Öfteren werden Handlungsempfehlungen an Mandanten erteilt, die geeignet sind, deren Existenz zu gefährden oder gar zu zerstören. So raten beispielsweise immer wieder auch Rechtsanwälte, welche sich häufig als Spezialisten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bzw. des Kapitalanlagerechts bezeichnen, v.a. Erwerbern sog. Schrottimmobilien ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zur umgehenden Einstellung der monatlichen Darlehensraten an ihre Bank, obgleich nur in seltenen Fällen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Inanspruchnahme der die Immobilie finanzierenden Bank Erfolg versprechend ist. Dies hat häufig zur Folge, dass diesen Mandanten die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit genommen wird und sie sich Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Lohnpfändung durch ihre Bank ausgesetzt sehen.
Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein (Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg) ist seit 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, Mittelstandsanleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.
Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt in seinen Ausprägungen eine komplexe Spezialmaterie dar, die besondere Kenntnisse erfordert, um als Anwalt einen Mandanten adäquat zu betreuen. Nicht umsonst ist für dieses Rechtsgebiet ein Fachanwaltstitel geschaffen worden.
Vermehrt ist in den letzten Jahren festzustellen, dass fachfremde Kollegen versuchen, in diesem Rechtsgebiet tätig zu werden und teilweise in der Mandatsbearbeitung folgenschwere Fehler begehen, die zum Verlust von Klageverfahren und nicht unerheblichen finanziellen Schädigungen bei ihren Mandanten führen.
Nicht selten werden – auch von vermeintlich spezialisierten Anwälten - überhöhte oder fehlerhafte Klageanträge und Rechnungen gestellt, die drohende Verjährung von Ansprüchen außer Acht gelassen oder zu aussichtslosen Klagen geraten.
Die sich hieraus ergebenden Schäden können immens sein. Nicht nur, dass das Verfahren verloren gegangen worden ist und der vermeintlich sicher geglaubte Anspruch dem Mandanten nicht zugesprochen wird. Neben den Kosten für den eigenen Anwalt muss der ohnehin schon geschädigte Mandant die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten zu tragen.
Des Öfteren werden Handlungsempfehlungen an Mandanten erteilt, die geeignet sind, deren Existenz zu gefährden oder gar zu zerstören. So raten beispielsweise immer wieder auch Rechtsanwälte, welche sich häufig als Spezialisten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bzw. des Kapitalanlagerechts bezeichnen, v.a. Erwerbern sog. Schrottimmobilien ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zur umgehenden Einstellung der monatlichen Darlehensraten an ihre Bank, obgleich nur in seltenen Fällen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine Inanspruchnahme der die Immobilie finanzierenden Bank Erfolg versprechend ist. Dies hat häufig zur Folge, dass diesen Mandanten die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit genommen wird und sie sich Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Lohnpfändung durch ihre Bank ausgesetzt sehen.
Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein (Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg) ist seit 15 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, Mittelstandsanleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.
von Rechtsanwalt Siegfried Reulein
War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
3.8461538461538463 /
5
(13 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
09.06.2017
(Update 14.06.2017)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Banken sind verpflichtet die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers anhand von zuverlässigen Standards zu prüfen.
4.545454545454546 /
5 (11 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
23.07.2014
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Eine bemerkenswerte Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – getroffen.
Wieder einmal hatte der BGH sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Banken zur Aufklärung über vereinnahmte Provisionen verpflichtet sind.
3.875 /
5 (8 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
14.11.2013
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss.
4.5 /
5 (4 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
28.04.2015
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 U 118/14) hat in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, betreuten Rechtsstreit die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG zum Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds „MPC Rendite Fonds Leben-Plus V“ verurteilt.
4.0 /
5 (3 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
05.09.2014
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Seit Jahren befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik „Rückvergütungen / Kick-Backs“ und hat hierzu einige Entscheidungen getroffen.
Zuletzt hat er mit Entscheidung vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – klargestellt, dass ab dem 01.08.2014 Banken eine umfassende Aufklärungspflicht auch in Bezug auf sog.
Innenprovisionen trifft (KSR | Kanzlei Siegfried Reulein hat hierüber berichtet).
4.25 /
5 (4 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
15.05.2012
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg) sprach einen Bürgen von seiner Zahlpflicht frei.
Die Bank hatte eine zusätzlich vereinbarte Grundschuld des Kreditnehmers, die auch den Kredit sicherte, einfach an eine andere Bank abgetreten.
Der Bürge konnte sich freuen, da die Bamberger Richter erstmals klar entschieden, dass die Bank nicht aus freien Stücken über Sicherungsmittel verfügen kann.
3.75 /
5 (4 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
23.02.2016
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Nun ist es amtlich.
Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft.
Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden.
Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind.
3.5 /
5 (2 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
07.05.2015
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der PSD Bank Nürnberg eG verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt.
v.
20.04.2015 – 6 O 9499/14 - noch nicht rechtskräftig).
4.142857142857143 /
5 (7 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
14.08.2015
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer Entscheidung vom 04.08.2015 – 10 O 9199/14 (noch nicht rechtskräftig) – in einem von Rechtsanwalt Sieg-fried Reulein, Nürnberg, betreuten Rechtsstreit zwei Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank aus dem Jahr 2003 und dem Jahr 2010 für fehlerhaft und den Widerruf als rechtswirksam erachtet.
4.333333333333333 /
5 (3 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
09.06.2017
(Update 09.06.2017)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Darlehensnehmer, die bereits seit Jahren über ein Darlehen verfügen und nunmehr neidisch auf die aktuellen Zinssätze, mit welchen Banken werben, schauen, haben in einigen Fällen weiterhin die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfange Geld zu sparen.
4.0 /
5 (5 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
05.04.2017
Ein Rechtsanwalt hat auch dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn das Mandat durch den Mandanten gekündigt wurde.
Dies gilt auch, wenn der Anwalt dem Mandanten bereits vorher mit Niederlegung des Mandats gedroht hat.
Dies entschied jüngst das Oberlandesgericht Oldenburg.
4.0 /
5 (5 Bewertungen)