Sorgerechtsentzug: Haben Pflegeeltern Vorrang vor Verwandten?
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2019-02-27
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 301 mal gelesen

Wurde Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen, kann die Unterbringung bei Profi-Pflegeeltern im Interesse des Kindeswohls vor der Unterbringung bei Verwandten angebracht sein, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Einer alleinerziehenden Mutter wurde aufgrund eigner Betreuungsbedürftigkeit das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entzogen. Sie wünschte eine Unterbringung der Kinder bei den Schwestern ihrer Mutter. Diese erklärten sich auch dazu bereit, aber das Jugendamt hielt die Unterbringung bei Pflegeeltern für angebrachter.
Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-8 UF 187/17). Entscheidend sei immer das Wohl des Kindes und diesem würde bei den Profi-Pflegeeltern besser entsprochen. Hier erhielten die Kinder stabile Lebensverhältnisse und eine emotionale Sicherheit. Dies sei bei den benannten Verwandten in dieser Form nicht gewährleistet.
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