Wie hoch ist der Pfändungsschutz beim Arbeitseinkommen?
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2015-05-07
, Aktualisierung vom
2021-12-14 10:30:05.0
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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- Was bedeutet Pfändungsschutz?
- Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen?
- Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
- Wer hat Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto?
- Keine höheren Bankgebühren für das Pfändungsschutzkonto!
Beim Arbeitseinkommen gibt es für verschuldete Arbeitnehmer einen unpfändbaren Grundbetrag. Was bedeutet Pfändungsschutz? Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen bei ihrem Arbeitseinkommen?
Was bedeutet Pfändungsschutz?
Der deutsche Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Pfändungsschutz, dass verschuldeten Menschen trotz Zwangsvollstreckung in ihren Arbeitslohn ein Existenzminimum zum Leben bleibt und sie ihren Unterhaltsverpflichtungen nach kommen können. Er will damit verhindern, das verschuldete Menschen auf soziale Unterstützungsleistungen angewiesen sind.Wie hoch sind die Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen?
Alle zwei Jahre werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen neu festgelegt. Dabei wird die Höhe der Pfändungsfreigrenze an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächliche Existenzminimum angeglichen. Derzeit liegt die Pfändungsschutzgrenze für Arbeitseinkommen bei mindestens 1.259,99 Euro netto pro Monat.Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Miete, Gehalt, Rente: Ohne Konto sind diese Zahlungen kaum vorstellbar. Aus diesem Grund wurde das Pfändungsschutzkonto Mitte 2010 vom deutschen Gesetzgeber eingeführt. Es soll verschuldeten Menschen helfen, auch bei einer Kontopfändung weiterhin ein Girokonto führen zu können. Sie haben so die Möglichkeit weiterhin über die unpfändbaren Einkünfte frei verfügen zu können.Wer hat Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto?
Verschuldete Inhaber eines Girokontos können von ihrer Bank verlangen, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um zu wandeln.Keine höheren Bankgebühren für das Pfändungsschutzkonto!
Wichtig zu wissen: Banken dürfen für die Kontoführung von einem Pfändungsschutzkonto keine höheren Bankgebühren verlangen. Auch nicht, wenn mit dieser Kontoführung ein höherer Aufwand verbunden ist, als bei einem normalen Girokonto. Der höhere Aufwand ergibt sich daraus, dass die Bank prüfen muss, ob und in welcher Höhe Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen Dritter geschützt sind. Dies hat auch letztinstanzlich der Bundesgerichtshof (unter anderem Aktenzeichen XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12) in mehreren Urteilen klar gestellt. So sind AGB- Klauseln von Banken, wonach von den Kunden für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen ein gesondertes Entgelt erhoben wird, nicht wirksam.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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