MPC Rendite Fonds Leben-Plus V: Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist anders als noch das Landgericht Frankfurt am Main zu dem Ergebnis gelangt, dass der Anleger im vorliegenden Fall nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist, da ihm nicht erläutert worden ist, dass die Dresdner Bank AG im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Fondsanteile sog. Rückvergütungen vereinnahmen, also Provisionen von der Fondsgesellschaft, erhalten würde. Tatsächlich hat die Dresdner Bank bis zu 12 % bezogen auf die Einlage des Anlegers erhalten. Sie hatte daher eine erhebliche Motivation, Kunden diese Fondsanteile zu empfehlen. Gerade beim Vertrieb geschlossener Fondsanlagen konnten Banken und Sparkassen in der Vergangenheit in hohem Maße Provisionen erzielen. Daher hatten sie einen besonderen Anreiz ihren Kunden diese Anlageprodukte zu empfehlen. Regelmäßig haben sie solche Zahlungen aus dem Ausgabeaufschlag / Agio bzw. einer Eigenkapitalvermittlungsgebühr erhalten. Daher hat der BGH in seiner Kick-Back-Rechtsprechung klargestellt, dass Banken und Sparkassen unaufgefordert ihre Kunden auf Anfall und Höhe solcher Rückvergütungen, also Zahlungen aus offen ausgewiesenen Bestandteilen, hinweisen müssen, damit diese sich ein eigenes Bild von der Vertriebsmotivation ihrer Bank oder Sparkasse machen können. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können Anleger Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verlangen. Auf diese Weise können sie sich von oftmals unliebsamen geschlossenen Fondsanlagen trennen. In der Regel haben Banken und Sparkassen bis vor wenigen Jahren ihre Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass und in welcher Höhe sie finanziell von ihren Anlageempfehlungen in Bezug auf geschlossene Fonds profitieren. Kunden wussten regelmäßig nicht, dass Banken und Sparkassen solche Zahlungen vereinnahmen würden und Kunden nicht ausschließlich am Interesse des Kunden ausgerichtet beraten würden. Daher haben viele Anleger die Möglichkeit den erlittenen Schaden ersetzt zu erhalten, weiß Rechtsanwalt Reulein, der seit nunmehr mehr als einem Jahrzehnt geschädigte Kapitalanleger gegen Banken, Sparkassen und freie Anlageberater und Anlagevermittler sowie Prospektverantwortliche vertritt. Angesichts der im Grundsatz positiven Erfolgsaussichten sollten geschädigte Fondsanleger von einem Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob in ihrem Einzelfall ebenfalls erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können. Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten. Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.
War dieser Beitrag für Sie hilfreich?