Kostenübernahme für spezielle Krankenbeobachtung
Zur Verabreichung von Insulin und Interventionen bei Hyper- oder Hypoglykämien wurde eine spezielle Krankenbeobachtung durch einen ausgebildeten Kinderkrankenpfleger im Umfang von 45 Wochenstunden als Kindergartenbegleitung ärztlich verordnet. Die Krankenkasse war der Ansicht, dass eine kontinuierliche Überwachung des Kleinkindes nicht notwendig und drei Blutzuckermessungen im Kindergarten ausreichend seien. In einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Gotha widersprach das Gericht am 29. Januar 2013 der Leistungskürzung der Krankenkasse und verpflichtete die Krankenkasse, die Kosten für die spezielle Krankenbeobachtung durch eine Fachkraft im Umfang von 45 Wochenstunden zu tragen.
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