Konsularischer Schutz für EU-Bürger wird erweitert
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2018-04-25
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 211 mal gelesen
Laut der Bundesregierung hat Deutschland im Jahr 2015 in 107 von weltweit 616 Fällen Konsularhilfe für Bürger der EU gewährt. Achtmal haben in diesem Zeitraum Deutsche von der konsularischen Unterstützung anderer EU-Länder profitiert. Dieser konsularische Schutz wird nun erweitert.
Nach einer neuen gesetzlichen Regelung, die eine europäische Richtlinie unsetzt, können deutsche Staatsbürger in Notlagen auch den Schutz anderer EU-Länder in Anspruch nehmen, wenn Deutschland in dem betreffenden Land nicht konsularisch vertreten ist. Umgekehrt können andere EU-Bürger auch die deutschen Auslandsvertretungen in Notfällen in Anspruch nehmen, wenn ihr Land keine konsularische Vertretung vor Ort hat. Notfälle sind insbesondere bei Verhaftungen, Unfällen oder Todesfällen gegeben. Die Kosten der Konsularhilfe erstattet zunächst Deutschland gegenüber dem hilfeleistenden Land. Diese Kosten können aber anschließend vom betroffenen deutschen Staatsbürger zurückverlangt werden.
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