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„Dubiose Anwälte“ und „Anlegerschützer“ unter erheblichem medialen Beschuss

Die Verbraucherzentrale Hessen berichtet von Geschäftspraktiken dubioser Anwälte und Anlegerschützer, die geschädigten Anlegers des Grauen Kapitalmarktes falsche Hoffnungen machen.

In einem Beitrag bei focus.de unter dem Titel „Anwälte zocken verzweifelte Anleger ab“ berichtet der Autor, Teamleiter bei der Verbraucherzentrale Hessen, von Geschäftspraktiken „dubioser Anwälte“ und „Anlegerschützer“, die geschädigten Anlegers des Grauen Kapitalmarktes falsche Hoffnungen machen, mit der Folge, dass diese durch die Verluste der Kapitalanlage und in der Folge durch Anwaltsrechnungen geschädigt sind.

Als Aufhänger des Artikels nennt der Autor eine Mitte Juni dieses Jahres erfolgte Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Geras in einer in Jena ansässigen Kanzlei wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und strafbarer Werbung. Diese Kanzlei arbeite eng mit einem Anlegerschutzverein zusammen und habe mit diesem mehrere tausend Kapitalanleger angeschrieben, um diese zur Mandatserteilung zu veranlassen, obwohl, so der Autor, die Erfolgsaussichten zur Durchsetzung der Ansprüche verschwindend gering gewesen sein oder nicht bestanden hätten und sich daher die Rechtsverfolgung als wirtschaftlich sinnlos dargestellt habe.

In dem Artikel wird sodann berichtet, dass der Verbraucherzentrale Hessen Beschwerden aus zehn Bundesländern zu mehreren Kanzleien und „Anlegerschutzvereinen“ vorlägen. Regelmäßig seien geschädigte Anleger ungefragt angeschrieben und eine kostenlose Erstberatung angeboten worden, die nicht selten in inhaltsleeren Anschreiben besteht.

Diese Darstellungen des Autors dieses Berichts decken sich mit den langjährigen Erfahrungen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren u.a. Anleger des Grauen Kapitalmarktes berät und vertritt.

Gerade in dem Bereich des Anlegerschutzes tummeln sich unter der großen Mehrheit seriöser Anwälte einige schwarze Schafe, die nicht nur bereits geschädigten Anlegern, sondern auch dem Ruf der Anwaltschaft im Ganzen, erheblichen Schaden zufügen.

Hierbei handelt es nicht nur um Fälle einer systematischen ungefragten Kontaktaufnahme, nicht zuletzt von selbsternannten Anlegerschutzvereinen oder Schutzgemeinschaften, die nicht selten in der Vertretung wirtschaftlich oder rechtlich aussichtsloser Fälle mündet. Häufig werden Anleger durch auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts unerfahrenen Anwälten vertreten. Mangels zureichender Detailkenntnisse dieser Anwälte auf diesem Spezialgebiet kommt es nicht selten zu verheerenden Fehlern in der Mandatsbearbeitung zum Schaden des Anlegers.

In beiden Konstellationen können geschädigte Anleger im Einzelfall Ansprüche gegen den Anwalt wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten geltend machen und so beispielsweise teilweise oder vollständig geleistete Anwaltshonorare zurückfordern. Kommt es bei der Mandatsbearbeitung zu Fehlern, die zur Niederlage vor Gericht oder dem Verlust berechtigter Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater, Prospektverantwortliche und andere Anspruchsgegner geführt haben, so kann der geschädigte Anleger im Einzelfall von seinem Anwalt verlangen, dass dieser ihm den Schaden ersetzt, der durch den Anwaltsfehler entstanden ist. Dies kann beispielsweise der Schadensersatz sein, der von einem Anlageberater oder eine beratenden Bank verlangt wurde, aber wegen einem Anwaltsfehler dem geschädigten Anleger nicht zugesprochen worden ist.

Nicht selten zögern Mandanten zu lange in Unkenntnis dessen, dass auch Ansprüche gegen Anwälte wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten verjähren können. Betroffene Anleger sollten daher keine Zeit verlieren, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen, sofern sie Anhaltspunkte für anwaltliche Pflichtverletzungen ihres bisherigen Anwalts haben.

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