CG Service & Verwaltung: Der Insolvenzverwalter macht Ernst
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2017-02-01
, Aktualisierung vom
2017-02-01 16:23:04.0
· Rechtsanwalt Siegfried Reulein
· 274 mal gelesen
Geschädigte Anleger der Crassus-Germanum-Gruppe haben in den vergangenen Tagen Post vom Amtsgericht Coburg erhalten. Sie werden aufgefordert, Stellung zu einem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters der Firma CG Service & Verwaltung GmbH, einem Unternehmen der Crassus-Germanum-Gruppe, zu nehmen, welchen dieser parallel mit dem Antrag auf Durchführung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht Coburg eingereicht hat.
Die CG Crassus Germanum hat in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Vertriebs der GK-Group an Anleger Photovoltaikanlagen vertrieben.
Bei der Firma CG Service & Verwaltung GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen, welches nach dem Erwerb der PV-Anlagen durch den Anleger als Mieter der Anlagen in Erscheinung getreten ist. Dieses Unternehmen ist zwischenzeitlich wie auch die anderen zu dieser Gruppe gehörenden Unternehmen insolvent.
Nachdem der Insolvenzverwalter bereits im vergangenen Jahr außergerichtlich versucht hat von Anlegern die von diesen vereinnahmten Mieten wegen angeblicher Rechtsgrundlosigkeit zurückzufordern und über Monate hinweg diese vermeintlich berechtigten Forderungen nicht weiterverfolgt hat, hat er nun kurz vor Ende des Jahres 2016 offenbar im großen Stil Mahnverfahren initiiert. Er fordert im Einzelfall mehrere tausend Euro, teilweise sogar über EUR 10.000,00 zurück.
Eine große Zahl von Anlegern befürchtet angesichts der Insolvenz nun nicht nur einen Verlust des angelegten Geldes, sondern auch die vereinnahmten Mieten wieder zurückzahlen zu müssen. Teilweise haben diese Darlehen zur Finanzierung des Kaufs der Photovoltaikanlagen aufgenommen oder bestehende Lebensversicherungsverträge aufgelöst, um den Erlös hieraus in diese vermeintlich gute und sichere Anlage zu investieren, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt mehrere geschädigte Anleger. Im Einzelfall bestehen nach Auffassung von Rechtsanwalt Reulein berechtigte Chancen, diese Forderungen des Insolvenzverwalters erfolgreich abzuwehren und ggf. darüber hinaus auch den eingetretenen Schaden zu kompensieren. Hier muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.
Geschädigte Anleger der CG Crassus Germanum sollten sich daher in Anbetracht der von dem Amtsgericht Coburg gesetzten kurzen Stellungnahmefrist schnellstmöglich von einem auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt beraten lassen, um zu entscheiden, wie auf die Aufforderung des Amtsgerichts Coburg im Einzelfall zu reagieren ist. Auch sollten geschädigte Anleger sich im Hinblick auf Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen, das angelegte Geld zurückzuerlangen.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 12 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.
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Eine große Zahl von Anlegern befürchtet angesichts der Insolvenz nun nicht nur einen Verlust des angelegten Geldes, sondern auch die vereinnahmten Mieten wieder zurückzahlen zu müssen. Teilweise haben diese Darlehen zur Finanzierung des Kaufs der Photovoltaikanlagen aufgenommen oder bestehende Lebensversicherungsverträge aufgelöst, um den Erlös hieraus in diese vermeintlich gute und sichere Anlage zu investieren, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt mehrere geschädigte Anleger. Im Einzelfall bestehen nach Auffassung von Rechtsanwalt Reulein berechtigte Chancen, diese Forderungen des Insolvenzverwalters erfolgreich abzuwehren und ggf. darüber hinaus auch den eingetretenen Schaden zu kompensieren. Hier muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.
Geschädigte Anleger der CG Crassus Germanum sollten sich daher in Anbetracht der von dem Amtsgericht Coburg gesetzten kurzen Stellungnahmefrist schnellstmöglich von einem auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt beraten lassen, um zu entscheiden, wie auf die Aufforderung des Amtsgerichts Coburg im Einzelfall zu reagieren ist. Auch sollten geschädigte Anleger sich im Hinblick auf Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen, das angelegte Geld zurückzuerlangen.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 12 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.
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