Consortis insolvent? Wie geht es für Kunden weiter?
Damit bricht das Kartenhaus zusammen, welches mutmaßlich nur durch Zahlungseingänge durch den Verkauf neuer Wohnung und die Anwerbung immer neuer Kunden aufrechterhalten worden ist. Betroffene Anleger stehen nun vor dem Problem, dass Sie ohne die monatliche Garantiezahlungen aus eigenen Mitteln die Zins- und Tilgungsleistungen aus den beiden abgeschlossenen Darlehen selbst tragen müssen. Unklar ist bislang, ob sie nunmehr die der Consortis zugeflossenen Mieteinnahmen selbst vereinnahmen dürfen. Wenigstens kann nun in einem gewissen Maße die ursprünglich versprochene Steuerersparnis zum Tragen kommen, welche bislang aufgrund des Konzepts nicht erzielbar war. Denn das Konzept sah vor, dass den Anlegern monatlich keinerlei Kosten entstehen würden, da die Firma Consortis auf der Grundlage eines mit dem Anleger geschlossenen Servicevertrages sich verpflichtete, Garantiezahlungen in Höhe der Miete und der Zins- und Tilgungsleistungen aus zwei zur Finanzierung der Immobilie und der Erwerbsnebenkosten sowie angeblichen Sanierungsmaßnahmen an die Anleger zu leisten. Problematisch an dem Konzept ist v.a. der Umstand, dass es sich vorliegend um 100 %-Finanzierungen handelt, der Kunde also kein Eigenkapital zur Verfügung stellen muss. Schon dies erscheint unseriös und wirft kein gutes Licht auf die betroffenen Banken. Die fehlende Seriosität des Angebots wird besonders deutlich bei Betrachtung eines zwischen der Consortis und dem Anleger geschlossenen Weiterverkaufsvertrages, in welchem sich die Consortis zum Erwerb der Immobilie in 10 Jahren nach dem Kauf durch den Anleger zu einem festen Kaufpreis verpflichtete. Dieser Vertrag ist das Papier nicht wert, auf dem er abgedruckt ist, da er nicht in der erforderlichen notariellen Form abgefasst ist. Er ist wertlos. Nach Dafürhalten von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der seit Jahren als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gerade auch Anleger vertritt, welche in Eigentumswohnungen, häufig auch sog. Schrottimmobilien investiert haben, kommt vorliegend die Geltendmachung von Ansprüchen insbesondere gegen die Firma Consortis Verwaltungs GmbH als auch unter Umständen gegen die Verkäuferin der Immobilien, die Firma fineline GmbH, in Betracht, für welche die Firma Consortis Verwaltungs GmbH den Vertrieb der Immobilien betreibt. Insofern kommt eine Rückabwicklung des Immobilienkaufs sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht. Daneben rücken auch die finanzierenden Banken in den Fokus. Auch gegen diese können ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Betroffene Anleger sollten sich daher durch einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt im Hinblick auf ihre Rechte sowie mögliche Schadensersatzansprüche beraten lassen.
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