Dienstreise: Sturz beim nächtlichen Gang zur Toilette ist kein Arbeitsunfall!
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2016-02-29
·
Redaktion fachanwaltsuche.de
· 374 mal gelesen
Erleidet ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung des Verletzten auf und leistet Lohnersatz. Das gilt grundsätzlich auch für Unfälle, die auf Dienstreisen geschehen, wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Bei einem Sturz beim nächtlichen Toilettengang ist dieser Zusammenhang nicht geben.
Nächtlicher Toilettengang ist eigenwirtschaftlicher Bereich
Das Sozialgericht Düsseldorf (Aktenzeichen S 31 U 427/14) lehnt die Klage eines Mannes ab, der während seiner Dienstreise nachts beim Gang zur Toilette stürzte. Die Füsse des Mannes hatten sich in der Bettdecke verfangen und er stürzt rückwärts auf den Boden des Hotelzimmers. Dabei brach er sich einen Wirbelkörper. Er verlangte von der gesetzlichen Unfallversicherung Unterstützung, da es sich seiner Meinung nach um einen Arbeitsunfall handelte. Das sah das Sozialgericht Düsseldorf nicht so: Der Sturz sei dem eigenwirtschaftlichen Bereich zu zuordnen. Die Gefahr, so zu stürzen, sei auch im privaten Lebensbereich gegeben. Der Sturz stehe in keinem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, also seiner Arbeit. Auch handele es sich bei einer Bettdecke nicht um eine gefährliche Einrichtung, was die Anerkennung als Arbeitsunfall auslösen könnte.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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