Brückenteilzeit für Arbeitnehmer kommt!
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2018-11-27
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 220 mal gelesen
Arbeitnehmer in Betrieben haben zukünftig die Möglichkeit ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren. Am 1. Januar soll ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten, das Arbeitnehmern eine Brückenteilzeit ermöglicht.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Brückenteilzeit ist lediglich, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine gravierenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Arbeitnehmer benötigen keine besonderen Gründe, wie etwa Kindererziehung oder Pflege von Verwandten. Nach der Befristung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf seinen Vollzeitjob. Ausgenommen werden Betriebe mit bis zu 45 Arbeitnehmern. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern müssen nur jedem 15. Arbeitnehmer die Brückenteilzeit gewähren.
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