Arbeit: Freizeitausgleich bei Mehrarbeit?
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2016-01-22
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 218 mal gelesen
- Mehrarbeit muss vertraglich vereinbart sein
- Wieviel Überstunden sind erlaubt?
- Für Mehrarbeit muss voller Freizeitausgleich erfolgen
In vielen Berufen sind Überstunden längst keine Ausnahme mehr, sondern die alltägliche Regel. Doch müssen Arbeitnehmer das entschädigungslos hinnehmen? Und kann der Arbeitgeber sie überhaupt zu Mehrarbeit verpflichten?
In vielen Berufen sind Überstunden längst keine Ausnahme mehr, sondern die alltägliche Regel. Doch müssen Arbeitnehmer das entschädigungslos hinnehmen? Und kann der Arbeitgeber sie überhaupt zu Mehrarbeit verpflichten?
Redaktion fachanwaltsuche.de
Mehrarbeit muss vertraglich vereinbart sein
Arbeitnehmer müssen nur dann Überstunden schieben, wenn entweder in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag Mehrarbeit vereinbart ist. Ansonsten kann der Arbeitnehmer Überstunden ablehnen. Nur in Notfällen muss auch ohne eine vertragliche Regelung Mehrarbeit vom Arbeitnehmer in Kauf genommen werden.Wieviel Überstunden sind erlaubt?
Nach dem Arbeitszeitgesetz sind bis zu 48 Stunden Arbeit pro Woche erlaubt. Dies kann als Ausnahme auf 60 Wochenstunden erweitert werden, aber nur wenn ein Ausgleich erfolgt.Für Mehrarbeit muss voller Freizeitausgleich erfolgen
Im Fall von Berliner Polizeibeamten hat das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 26 K 58.14 ) entschieden, dass für Mehrarbeit voller Freizeitausgleich erfolgen muss. Dies ergebe sich aus dem Landesbeamtengesetz, wonach Beamte Überstunden mit Dienstbefreiung entschädigt werden müssen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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