Ab 2019 wieder paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge
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2018-11-29
· Redaktion Fachanwaltsuche
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Ab 1. Januar 2019 werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge wieder je zur Hälfte tragen. Damit wird die Regelung, dass Arbeitnehmer für Zusatzbeiträge selbst aufkommen müssen, wieder rückgängig gemacht.
Die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträgen ab 2019 regelt das neue Versichertenentlastungsgesetz. Es verpflichtet zudem finanziell gut aufgestellte Krankenkassen ihre Finanzreserven abzubauen. Rücklagen dürfen die Ausgaben für einen Monat nicht übersteigen. Hält sich eine Krankenkasse nicht daran, darf sie die Zusatzbeiträge nicht erhöhen. Der Abbaumechanismus soll zu Senkungen der Krankenkassenbeiträge und Verbesserungen der Kassenleistungen führen.
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