Schönheitsreparaturen sind ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern.
Standardklauseln in Mietverträgen, die Mieter verpflichten, umfassende Renovierungsarbeiten durchzuführen, sind oft unwirksam.
Besonders problematisch sind starre Fristenregelungen oder Klauseln, die Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichten, obwohl die Wohnung bei Einzug bereits in einem renovierungsbedürftigen Zustand war.
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