Kündigung, Abfindung oder Kurzarbeit sind Themen des Kündigungsschutzes. Das Kündigungsschutzgesetz und zahlreiche weitere Schutzgesetze schützen Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen oder Maßnahmen durch den Arbeitgeber.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz:
Wie gehe ich gegen die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vor?
Gibt es in Berlin Charlottenburg besondere Regelungen im Hinblick auf den Kündigungsschutz zu beachten?
Wer die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses in der Hand hält, sollte nicht viel Zeit verstreichen lassen und sich umgehend Unterstützung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin Charlottenburg einholen. Dieser ist tagtäglich mit der Begleitung von Kündigungsschutzverfahren beschäftigt und verfügt so über ein großes juristisches Know-how bei allen Fragen zum Kündigungsschutz.
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Einen Kollegen schlecht machen, Lügen oder Gerüchte verbreiten, Beleidigungen aussprechen oder Informationen vorenthalten: Dies sind nur ein paar Beispiele, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz zeigen kann.
Doch was können Betroffene gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Seit dem 1.
Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
Bei Weihnachtsfeiern im Unternehmen lässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern oft auch Geschenke zu kommen.
Haben nicht anwesende Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf das Geschenk und sind die Geschenke lohnsteuerpflichtig?
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagen die Gerichte: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber oder Kollegen derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen sogar fristlos.
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