Fragen zum Arbeitsvertrag? Fachanwalt für Arbeitsrecht Northeim hilft weiter!
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Wenn hier Vereinbarungen getroffen wurden, die vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht so gemeint waren, kann das drastische Auswirkungen haben. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen bei der Verhandlung über den Arbeitsvertrag oft noch viele Fragen.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag:
Was tun, wenn der Chef keinen schriftlichen Arbeitsvertrag verfassen möchte?
Gehören auch Regelungen zum Firmenwagen in einen Arbeitsvertrag?
Gibt es in Northeim besondere Regelungen im Hinblick auf den Arbeitsvertrag zu beachten?
Gerade bei einer Erstanstellung ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages oft mit großen Unsicherheiten verbunden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Northeim ist in dieser Situation ein kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner, der sich für die Durchsetzung Ihrer Rechte engagiert einsetzt.
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Einen Kollegen schlecht machen, Lügen oder Gerüchte verbreiten, Beleidigungen aussprechen oder Informationen vorenthalten: Dies sind nur ein paar Beispiele, wie sich Mobbing am Arbeitsplatz zeigen kann.
Doch was können Betroffene gegen Mobbing am Arbeitsplatz tun?
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Seit dem 1.
Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
Bei Weihnachtsfeiern im Unternehmen lässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern oft auch Geschenke zu kommen.
Haben nicht anwesende Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf das Geschenk und sind die Geschenke lohnsteuerpflichtig?
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagen die Gerichte: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber oder Kollegen derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen sogar fristlos.
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