Abfindungen sind ein Weg, lange Gerichtsprozesse abzukürzen und Kosten kalkulierbarer zu machen. Denn durch komplexe Gesetze und viele Urteile ist in den seltensten Fällen vorhersehbar, wie und wann ein Prozess vor dem Arbeitsgericht tatsächlich endet. Das Aushandeln einer akzeptablen Abfindung scheint für die Beteiligten eine gleichermaßen sinnvolle Alternative zu sein. Fachanwälte mit Spezialisierung auf Abfindung in oder bei Grimma vertreten entweder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Ein Beispiel, wie Abfindungen üblicherweise in der Praxis ausgehandelt werden, lesen Sie hier.
Abfindung aus rechtlicher Sicht
Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In der Praxis kommt sie dennoch recht häufig vor. Die Prozesse, die sich nach der Kündigung des Arbeitnehmers anschließen, sind heutzutage meist zu komplex, langwierig - dadurch kostenintensiv - und sind deshalb nur in Ausnahmefällen wirklich zielführend.
Abfindung erfolgt durch Vergleich
Normalerweise führt der Arbeitnehmer ein Scheinverfahren auf Wiedereinstellung. Das bedeutet, nach Erhalt der Kündigung setzt er sich mit Hilfe eines Anwalts scheinbar für seine Wiedereinstellung ein. Dies dient eigentlich nur dem Zweck, eine Abfindung zu erhalten. Der Arbeitgeber auf der anderen Seite kennt solche Schachzüge und trägt die scheinbare Auseinandersetzung mit. Ähnlich zur Kündigungsschutzklage treffen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls vor dem Arbeitsgericht. Allerdings endet der Prozess nicht mit einem Gewinner und einem Verlierer, sondern mit einem Vergleich: Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Arbeitsstelle, der Arbeitgeber zahlt hierfür eine Abfindung in Höhe "x".
Fehler des Arbeitnehmers
Sollte der klagende Arbeitnehmer bereits in dieser Zeit für eine neue Firma tätig sein, ist die Argumentation auf Wiedereinstellung natürlich entsprechend dürftig. Erhält der Arbeitnehmer dennoch eine Abfindung, fällt diese in aller Regel geringer aus.
Vertraulichkeit vor Ort in Grimma
Schnelle und rechtssichere Aussagen über die bestmögliche Lösung im vorliegenden Fall kann ein Fachanwalt mit Einblick in die relevanten Unterlagen bieten. Zeugen und ungewollte Informationsweitergabe werden am besten vermieden, wenn Sie einen Fachanwalt mit einem Kanzleisitz in oder bei Grimma beauftragen. Prozesse vor dem Arbeitsgericht werden in erster Instanz in der Regel am Ort geführt - ein Fachanwalt in der Nähe ist hierfür, genauso wie für außergerichtliche Vergleichsgespräche, schnell zur Stelle. Denn Abfindungen werden natürlich nicht nur vor Gericht, sondern auch im Konferenzzimmer ausgehandelt. Mehr dazu, welches Verfahren für Sie die meisten Chancen auf Erfolg bietet, erfahren Sie bei dem von Ihnen kontaktieren Fachanwalt.
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz, welches Arbeitnehmern eine gesetzliche Lohnuntergrenze garantiert.
Ab dem 1.
Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde.
Weitere Erhöhungen des Mindestlohns sind geplant.
Zu spät zur Arbeit kommen, private Telefonate während der Arbeitszeit oder Kollegen beleidigen: Gründe für eine Abmahnung gibt es im Arbeitsalltag viele.
Doch wie sollten sich Arbeitnehmer verhalten, die eine Abmahnung vom Chef erhalten haben?
Und gibt es eine Frist um gegen die Abmahnung vorzugehen?
Schulabgänger, die eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in ihrem gewünschten Beruf erhalten haben, sollten beim Abschluss des Ausbildungsvertrags mit dem zukünftigen Arbeitgeber ganz genau hinschauen.
Damit ein Ausbildungsvertrag auch wirksam ist, müssen einige formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprochen werden.
Außerdem gibt es eine gesetzliche Mindestvergütung für alle Auszubildenden.
Ob es das Kopftuch der Lehrerin oder die Pause zum Beten während der Arbeitszeit ist, Religionsausübung am Arbeitsplatz ist immer wieder Anlass zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Hier gilt es im Einzelfall genau hinzuschauen, was während der Arbeitszeit erlaubt ist, und was nicht.
Bei der Schwarzarbeit werden Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen bestraft.
Unternehmer, die Schwarzarbeit für einen anderen leistet, haben keinen Anspruch auf Entlohnung.
Auftraggeber einer Schwarzarbeit gehen im Hinblick auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen leer aus.
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