Abfindungen sind ein Weg, lange Gerichtsprozesse abzukürzen und Kosten kalkulierbarer zu machen. Denn durch komplexe Gesetze und viele Urteile ist in den seltensten Fällen vorhersehbar, wie und wann ein Prozess vor dem Arbeitsgericht tatsächlich endet. Das Aushandeln einer akzeptablen Abfindung scheint für die Beteiligten eine gleichermaßen sinnvolle Alternative zu sein. Fachanwälte mit Spezialisierung auf Abfindung in oder bei Grimma vertreten entweder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Ein Beispiel, wie Abfindungen üblicherweise in der Praxis ausgehandelt werden, lesen Sie hier.
Abfindung aus rechtlicher Sicht
Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In der Praxis kommt sie dennoch recht häufig vor. Die Prozesse, die sich nach der Kündigung des Arbeitnehmers anschließen, sind heutzutage meist zu komplex, langwierig - dadurch kostenintensiv - und sind deshalb nur in Ausnahmefällen wirklich zielführend.
Abfindung erfolgt durch Vergleich
Normalerweise führt der Arbeitnehmer ein Scheinverfahren auf Wiedereinstellung. Das bedeutet, nach Erhalt der Kündigung setzt er sich mit Hilfe eines Anwalts scheinbar für seine Wiedereinstellung ein. Dies dient eigentlich nur dem Zweck, eine Abfindung zu erhalten. Der Arbeitgeber auf der anderen Seite kennt solche Schachzüge und trägt die scheinbare Auseinandersetzung mit. Ähnlich zur Kündigungsschutzklage treffen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls vor dem Arbeitsgericht. Allerdings endet der Prozess nicht mit einem Gewinner und einem Verlierer, sondern mit einem Vergleich: Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Arbeitsstelle, der Arbeitgeber zahlt hierfür eine Abfindung in Höhe "x".
Fehler des Arbeitnehmers
Sollte der klagende Arbeitnehmer bereits in dieser Zeit für eine neue Firma tätig sein, ist die Argumentation auf Wiedereinstellung natürlich entsprechend dürftig. Erhält der Arbeitnehmer dennoch eine Abfindung, fällt diese in aller Regel geringer aus.
Vertraulichkeit vor Ort in Grimma
Schnelle und rechtssichere Aussagen über die bestmögliche Lösung im vorliegenden Fall kann ein Fachanwalt mit Einblick in die relevanten Unterlagen bieten. Zeugen und ungewollte Informationsweitergabe werden am besten vermieden, wenn Sie einen Fachanwalt mit einem Kanzleisitz in oder bei Grimma beauftragen. Prozesse vor dem Arbeitsgericht werden in erster Instanz in der Regel am Ort geführt - ein Fachanwalt in der Nähe ist hierfür, genauso wie für außergerichtliche Vergleichsgespräche, schnell zur Stelle. Denn Abfindungen werden natürlich nicht nur vor Gericht, sondern auch im Konferenzzimmer ausgehandelt. Mehr dazu, welches Verfahren für Sie die meisten Chancen auf Erfolg bietet, erfahren Sie bei dem von Ihnen kontaktieren Fachanwalt.
Bei Weihnachtsfeiern im Unternehmen lässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern oft auch Geschenke zu kommen.
Haben nicht anwesende Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf das Geschenk und sind die Geschenke lohnsteuerpflichtig?
Müssen sich Arbeitgeber beschimpfen oder übel nachreden lassen?
Nein, sagen die Gerichte: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber oder Kollegen derart beleidigen, müssen mit einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen - unter Umständen sogar fristlos.
Schöne Bescherung - Der Arbeitgeber lehnt in diesem Jahr aufgrund der wirtschaftlich schlechten Lage die Zahlung von Weihnachtsgeld ab.
Was können Arbeitnehmer jetzt tun?
Wer hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Schwangere oder frischgebackene Mütter stehen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit unter dem sog.
Mutterschutz.
So gelten für sie beispielsweise andere Arbeitszeiten während der Schwangerschaft und nach der Geburt, sie genießen einen besonderen Gesundheits- und Kündigungsschutz vor und nach der Geburt des Kindes und können besondere Leistungsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung geltend machen.
Eltern haben in Deutschland nach der Geburt ihres Kindes die Möglichkeit drei Jahre Elternzeit im Job zu nehmen.
Wie muss der Antrag auf Elternzeit gestellt werden?
Gibt es eine Frist?
Und darf der Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaubsanspruch aus der Elternzeit kürzen?
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