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OLG Nürnberg bestätigt Widerruf gegen PSD-Darlehen

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 08.02.2016 – 14 U 895/15 – klargestellt, dass es eine über Jahre hinweg von der PSD Bank verwendete Widerrufsbelehrung für unzureichend und daher den Widerrufs des Verbrauchers für wirksam erachtet.

Bereits das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in der ersten Instanz die Fehlerhaftigkeit der von der PSD-Bank verwendeten Widerrufsbelehrung festgestellt (Urt. v. 20.04.2015 - 6 O 9499/14). Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der das Verfahren auf Seiten der Darlehensnehmerin in beiden Instanzen betreut, sieht in diesem Beschluss einen wesentlichen Durchbruch nicht nur im hiesigen Rechtsstreits. „Dieser Beschluss hat Signalwirkung für Tausende Kunden der PSD-Bank, die aktuell noch über Immobiliendarlehensverträge verfügen oder diese bereits, oftmals gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet haben. Kunden der PSD-Bank, die in vorliegenden Art über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, können auch heute noch den Widerruf erklären und unter Umständen mehrere Tausend Euro sparen oder geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen zurückverlangen. Sie können sogar die Zahlung von Nutzungsersatz oder überzahlte Zinsen im Einzelfall geltend machen.“ Jedoch erscheint Eile geboten zu sein. Die Bundesregierung hat am 27.01.2016 einen Kabinettsbeschluss gefasst, mit welchem sie dem Bundestag bei der Umsetzung der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorschlägt, den das eigentlich ewige Widerrufsrecht für Darlehensverträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen worden sind, rückwirkend zeitlich bis einschließlich 21.06.2016 zu begrenzen. Nach diesem Zeitpunkt soll ein Widerruf trotz fehlerhafter Belehrung nicht mehr möglich sein. Bankkunden, die Geld sparen oder bereits geleistete Zahlungen von ihrer Bank zurückverlangen wollen, sollten sich daher beeilen und von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ein Widerruf für sie in Betracht kommt, damit sie diesen noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes ausüben können. Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein ist seit weit mehr als einem Jahrzehnt schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten. Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.



von Rechtsanwalt Siegfried Reulein

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