Neues Hundegesetz in Berlin
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2016-08-29
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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- Tierschutz wird verbessert
- Pflicht Hundekotbeutel mit sich zu führen
- Rasseliste wird flexibler
- Allgemeine Leinenpflicht eingeführt
- Dogwalker benötigen Genehmigung
In unserer Hauptstadt ist ein neues Hundesgesetz in Kraft getreten. Geregelt wird unter anderem die Beseitigung von Hundekot, die allgemeine Leinenpflicht und die Rasselister gefährlicher Hunde. Lesen Sie mehr …
Tierschutz wird verbessert
Im neuen Berliner Hundegesetz wird zur Durchsetzung eines besseren Tierschutzes festgelegt, dass Hunde nicht mehr einfach auf Flohmärkten verkauft werden dürfen, sondern nur noch von sachkundigen Züchtern und Haltern.Pflicht Hundekotbeutel mit sich zu führen
Außerdem sind Hundesbesitzer ab jetzt verpflichtet, Hundekot durch Beutel zu beseitigen. Diese Beutel müssen sie mit sich führen. Tun sie dies nicht, führt das zu einem Ordnungswidrigkeitverstoß, der mit einem Bußgeld geahndet wird.Rasseliste wird flexibler
Die bisherige Rasseliste für gefährliche Hunde wird flexibler. Jetzt können Rassen über eine Rechtsverordnung hinzugefügt oder beseitigt werden. Damit wird das bisherige langwierige Gesetzgebungsverfahren umgangen.Allgemeine Leinenpflicht eingeführt
Neu ist auch die allgemeine Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Bisher galt die Leinenpflicht nur auf belebten Plätzen und Haupteinkaufsstraßen. Hunde müssen außerhalb von Hundesauslaufgebieten grundsätzlich angeleint werden.Dogwalker benötigen Genehmigung
Das gewerbliche Hundeausführen ist ab sofort genehmigungspflichtig. Sogenannte Dogwalker, also gewerbliche Hundeausführer, bekommen diese Erlaubnis nur, wenn sie die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und Eignung nach weisen können.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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