Keine Namensänderung in James Bond
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2017-05-25
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Familiäre Probleme rechtfertigen nicht eine Namensänderung in „James Bond“. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.
Ein Mann versprach sich mit der Änderung seines Namens in „James Bond“ den Anfeindungen und Beleidigung seiner Familie zu entgehen. Mehrere Ärzte, die ihn behandelten, befürworteten die Namensänderungen.
Im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 1 K 616/16.KO), das die Klage des Mannes gegen seinen abgelehnten Antrag auf Namensänderung abwies. Familiäre Konflikte können nach Ansicht des Gerichts nicht mit einer Änderung des Namens beigelegt werden. Zudem sei der Name James Bond aus Film und Literatur bekannt und werde mit einem britischen Geheimagenten in Verbindung gebracht. Die medizinische Indikation bezüglich der Namensänderung war für das Gericht unerheblich.
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