Immobilienboom in Deutschland durch dunkle Schatten getrübt
Nicht selten werden Eigentumswohnungen, nachdem sie kurz vorher vergleichsweise günstig gekauft worden sind, überteuert an arglose Kunden weiterverkauft, denen geschickte Berater oder der Verkäufer selbst diese Wohnungen als sichere Geldanlage, oftmals zur Altersvorsorge geeignet, dargestellt. Es handele sich, so regelmäßig die Argumentation, um eine Sachwertanlage, die einer Geldwertanlage vorzuziehen sei, insbesondere in der Krise, in der man nicht wisse, ob der Euro noch sicher sei. Unterfinanzierte Eigentümergemeinschaften, erheblicher Sanierungsbedarf und Reparaturstau, unzufriedene Mieter oder leerstehende Wohnungen lassen sehr häufig über kurz oder lang Ernüchterung bei den neuen Eigentümern eintreten. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Wohnungen um mehr als Doppelte des tatsächlichen Wertes verkauft worden sind und Versprechungen vor dem Kauf sich als falsch erweisen. Zwar ist jeder Einzelfall gesondert einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen, da jeder Fall seine Besonderheiten aufweist und sich daher schematische Betrachtungen verbieten. Nichts desto trotz gibt es Leitlinien und Grundsätze, die häufig für Geschädigte die Möglichkeit eröffnen, sich von der Immobilie wieder trennen zu können, sei es weil der Kaufvertrag unwirksam ist oder aber erfolgreich Ansprüche gegen Anlageberater oder Anlagevermittler wegen einer nicht anleger- oder anlagegerechten Beratung bzw. finanzierende Banken geltend gemacht werden können weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht regelmäßig Geschädigte berät und vertritt. Geschädigten ist anzuraten, anwaltlichen Rat bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu suchen und prüfen zu lassen, ob Möglichkeiten bestehen, sich von der Immobilie wieder zu trennen oder Schadensersatzansprüche erfolgreich durchzusetzen.
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