Hohe Geldbuße für Einschmuggeln von Bargeld
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2017-05-23
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Wer Bargeld nach Deutschland einschmuggelt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Ein Belgier reiste mit seinem Auto von Belgien nach Deutschland ein. Im Rahmen einer Zollkontrolle auf der Autobahn wurde Bargeld von rund 55.000 Euro in zwei Plastiktüten bei ihm sichergestellt. Zuvor hatte er die Frage, ob er Bargeld mit sich führe, verneint. Damit verwirklichte er einen Bußgeldtatbestand des Zollverwaltungsgesetzes, wonach Auskunft über den Besitz von Bargeld erteilt werden muss. Dem Belgier wurde daraufhin eine Geldbuße von 13.200 Euro auferlegt.
Seine hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde bliebt vor dem Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 4 RBs 320/15) erfolglos. Die Verteidigung des Belgiers, er sei verwirrt und überfordert gewesen und sei Analphabet, war für das Gericht irrelevant. Selbst nach dem Auffinden des ersten Bargeldbetrags in seinem Auto habe er die Frage nach weiterem Bargeld verneint. Die Fragen seien einfach und verständlich gewesen. Die Geldbuße ihrer Höhe nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mannes angepasst.
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