Google muss Suchergebnisse nicht auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen überprüfen
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2018-03-14
· ruegge
· 319 mal gelesen
Der Suchmaschinenbetreiber Google muss die Treffer einer Suche nicht dahingehend überprüfen, ob in den Suchergebnissen möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Geklagt hatte ein Ehepaar, weil Google Suchergebnisse zu einem von ihm betreuten Internetforum generiere, die diffamierende und bloßstellende Beiträge beinhalteten.
ruegge
Suchmaschinenbetreiber muss nur bei konkreten Hinweisen handeln
Die Karlsruher Richter stellten in ihrer Entscheidung (Aktenzeichen VI ZR 489/16) klar, dass ein Internet-Suchmaschinen-Betreiber nicht verpflichtet ist, alle Suchergebnisse daraufhin zu überprüfen, ob deren Inhalte Persönlichkeitsverletzungen enthalten. Erst wenn er aufgrund eines konkreten Hinweises auf eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hingewiesen wird, muss der Suchmaschinenbetreiber handeln. Da die verlinkten Seiten nicht im Verantwortungsbereich von Google liegen, obliegt ihm auch keine Prüfpflicht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Inhalte.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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