Das ändert sich 2019 für Autofahrer
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2019-01-04
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 416 mal gelesen
- Online-Erstzulassung möglich
- Hauptuntersuchung für orange Plakette
- Dieselfahrverbote treten in Kraft
- Steuervorteile für E-Dienstwagen
- Warnsignale für E-Fahrzeuge
Online-Erstzulassung, TÜV, Dieselfahrverbote und Warnblinker für E-Autos: Das neue Jahr bringt einige neuen Vorschriften und gesetzlichen Änderungen für Autofahrer mit sich.
Online-Erstzulassung möglich
Im Laufe des Jahres 2019 sollen Autobesitzer ihre Fahrzeuge online zu lassen können. Dies regelt eine neue Verordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates und Bundestags bedarf. Voraussetzung für die Online-Zulassung eines Fahrzeugs ist der Besitz eines Personalausweises mit Online-Funktion.Hauptuntersuchung für orange Plakette
Autobesitzer, auf deren Fahrzeug eine orangefarbene TÜV-Plakette klebt, müssen in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung. Wer dies versäumt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro und eine teurere Hauptuntersuchung.Dieselfahrverbote treten in Kraft
In einigen deutschen Städten treten streckenweise Dieselfahrverbote für Diesel mit Euro 4-Abgasnorm oder älter in Kraft. Wer gegen ein Dieselfahrverbot verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro belastet. Vom Dieselfahrverbot ausgenommen sind unter anderem Taxen, Oldtimer, Einsatz- und Hilfsfahrzeuge.Steuervorteile für E-Dienstwagen
Für E-Dienstwagen-Fahrer gilt bis zum 31.12.2021 ein halbierter Steuersatz von 0,5 Prozent. Bisher musste die private Nutzung eines Dienstwagens mit monatlich einem Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.Warnsignale für E-Fahrzeuge
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung müssen E-Fahrzeug ab Juli 2019 zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern mit einem akustischen Warnsignal ausgestattet sein. Dieses Warnsignal ertönt bis zu einem Tempo von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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