Testaments- und Vertragsgestaltung Berlin Zehlendorf
Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Testaments- und Vertragsgestaltung. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" haben diese von der für Berlin Zehlendorf zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Testaments- und Vertragsgestaltung umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Testaments- und Vertragsgestaltung bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Erbrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Erbrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Rechtsbeiträge
zu Testaments- und Vertragsgestaltung
Wer mit einem Testament seinen letzten Willen regeln möchte, muss auf einiges achten, damit das Testament auch tatsächlich wirksam ist und umgesetzt wird.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Wer ist testierfähig?
Welche Form muss ein Testament haben?
Im Erbfall fordern Behörden oder Banken vom Erben in der Regel einen Erbschein, mit dem er nachweisen kann, dass er auch der rechtmäßige Erbe ist.
Doch ist wirklich immer ein Erbschein notwendig?
Wo erhält man den Erbschein?
Wie lange dauert das?
Drei Vorsorgedokumente- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung- sind wichtig, wenn ein Mensch aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist sein Leben selbstständig zu führen.
Mit Hilfe dieser drei Dokumente kann jeder selbst bestimmen, wer in diesem Fall Vermögen verwalten oder etwa die Betreuung übernehmen soll.
Liegen diese Dokumente im Bedarfsfall nicht vor, entscheidet ein Gericht wer etwa die Betreuung des Betroffenen übernimmt.
Angehörige haben die Möglichkeit die Urne eines Verstorbenen aus einem wichtigen Grund umbetten zu lassen.
Eine Umbettung kann etwa dann in Betracht kommen, wenn die Angehörigen wegziehen und sich niemand um die Grabstätte kümmern kann oder wenn der Verstorbene in einem Familiengrab mit anderen verstorbenen Familienmitgliedern zusammengeführt werden soll.
Die Friedhofsverwaltung muss in jedem Fall die Umbettung einer Urne genehmigen.
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
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