Hilfe beim Testament vom Fachanwalt in Berlin Zehlendorf
200 bis 300 Milliarden Euro werden laut aktuellen Studien derzeit jährlich in Deutschland vererbt. Viele Erbschaftsangelegenheiten landen vor Gericht. Die Ursache sind oft fehlende oder unklare Testamente.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Testament:
Kann das Vermögen auch an ein Haustier vermacht werden?
Wo kann man ein Testament sicher und auffindbar aufbewahren?
Gibt es in Berlin Zehlendorf besondere Regelungen im Hinblick auf das Testament zu beachten?
Viele Menschen haben keine Regelungen getroffen, was mit ihrem Nachlass nach ihrem Tod geschehen soll. Dabei ist es ihnen im Zweifel wichtig, wer was mit ihrem Geld, Haus oder Schmuck nach ihrem Tod macht. Ein Fachanwalt für Erbrecht in Berlin Zehlendorf kann aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung und fachlichen Expertise alle Fragen zur Errichtung und zum Inhalt eines Testaments kompetent beantworten und dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille auch in Erfüllung geht.
Wer mit einem Testament seinen letzten Willen regeln möchte, muss auf einiges achten, damit das Testament auch tatsächlich wirksam ist und umgesetzt wird.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Wer ist testierfähig?
Welche Form muss ein Testament haben?
Im Erbfall fordern Behörden oder Banken vom Erben in der Regel einen Erbschein, mit dem er nachweisen kann, dass er auch der rechtmäßige Erbe ist.
Doch ist wirklich immer ein Erbschein notwendig?
Wo erhält man den Erbschein?
Wie lange dauert das?
Drei Vorsorgedokumente- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung- sind wichtig, wenn ein Mensch aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist sein Leben selbstständig zu führen.
Mit Hilfe dieser drei Dokumente kann jeder selbst bestimmen, wer in diesem Fall Vermögen verwalten oder etwa die Betreuung übernehmen soll.
Liegen diese Dokumente im Bedarfsfall nicht vor, entscheidet ein Gericht wer etwa die Betreuung des Betroffenen übernimmt.
Angehörige haben die Möglichkeit die Urne eines Verstorbenen aus einem wichtigen Grund umbetten zu lassen.
Eine Umbettung kann etwa dann in Betracht kommen, wenn die Angehörigen wegziehen und sich niemand um die Grabstätte kümmern kann oder wenn der Verstorbene in einem Familiengrab mit anderen verstorbenen Familienmitgliedern zusammengeführt werden soll.
Die Friedhofsverwaltung muss in jedem Fall die Umbettung einer Urne genehmigen.
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
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