Patientenverfügung – Guter Rat vom Fachanwalt für Medizinrecht München Obermenzing
Ob Unfall oder Krankheit – die Situation seinen Willen nicht mehr äußern zu können, kann plötzlich eintreten und betrifft nicht nur alte Menschen. In einer Patientenverfügung wird der Wille des Patienten hinsichtlich der Durchführung oder Unterlassung von bestimmten medizinischen Maßnahmen hinterlegt. Damit die Patientenverfügung auch wirksam ist, gilt es einiges zu beachten.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Patientenverfügung
Muss die Patientenverfügung einer bestimmten Form entsprechen?
Wer darf eine Patientenverfügung treffen?
Welche Kosten entstehen bei einer Patientenverfügung?
Wo sollte die Patientenverfügung hinterlegt werden?
Gibt es in München Obermenzing besondere Regelungen im Hinblick auf die Patientenverfügung zu beachten?
Ein Fachanwalt für Medizinrecht in München Obermenzing kennt aufgrund seiner Berufspraxis und seinem stets aktuellen Fachwissen alle Fallstricke, die eine Patientenverfügung haben kann. Er berät Sie kompetent zu allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung stellen.
Wer mit einem Testament seinen letzten Willen regeln möchte, muss auf einiges achten, damit das Testament auch tatsächlich wirksam ist und umgesetzt wird.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Wer ist testierfähig?
Welche Form muss ein Testament haben?
Im Erbfall fordern Behörden oder Banken vom Erben in der Regel einen Erbschein, mit dem er nachweisen kann, dass er auch der rechtmäßige Erbe ist.
Doch ist wirklich immer ein Erbschein notwendig?
Wo erhält man den Erbschein?
Wie lange dauert das?
Drei Vorsorgedokumente- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung- sind wichtig, wenn ein Mensch aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist sein Leben selbstständig zu führen.
Mit Hilfe dieser drei Dokumente kann jeder selbst bestimmen, wer in diesem Fall Vermögen verwalten oder etwa die Betreuung übernehmen soll.
Liegen diese Dokumente im Bedarfsfall nicht vor, entscheidet ein Gericht wer etwa die Betreuung des Betroffenen übernimmt.
Angehörige haben die Möglichkeit die Urne eines Verstorbenen aus einem wichtigen Grund umbetten zu lassen.
Eine Umbettung kann etwa dann in Betracht kommen, wenn die Angehörigen wegziehen und sich niemand um die Grabstätte kümmern kann oder wenn der Verstorbene in einem Familiengrab mit anderen verstorbenen Familienmitgliedern zusammengeführt werden soll.
Die Friedhofsverwaltung muss in jedem Fall die Umbettung einer Urne genehmigen.
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
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