Erbfall – was nun? Fachanwalt für Erbrecht München Obermenzing hilft!
Ein Erbfall kann so unerwartet kommen wie ein Todesfall. Tritt er ein, sind die Erben oft überfordert mit der Situation und wissen nicht was bei einem Erbfall zu tun ist.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Erbfall:
Bestehen Unfall- /Lebensversicherungen die mit dem Tod fällig werden?
Müssen Bankkonten oder Versicherungen gekündigt, oder aufgelöst werden?
Bestehen Verträge die gekündigt werden müssen?
Gibt es in München Obermenzing besondere Regelungen im Hinblick auf den Erbfall zu beachten?
Alle Fragen rund um den Erbfall beantwortet ein Fachanwalt für Erbrecht in München Obermenzing kompetent und vertrauensvoll. Er weiß, welche Schritte im Erbfall zuerst gemacht werden müssen und begleitet Sie mit seinem juristischen Rat während der ganzen Abwicklung der Erbschaft.
Wer mit einem Testament seinen letzten Willen regeln möchte, muss auf einiges achten, damit das Testament auch tatsächlich wirksam ist und umgesetzt wird.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Wer ist testierfähig?
Welche Form muss ein Testament haben?
Im Erbfall fordern Behörden oder Banken vom Erben in der Regel einen Erbschein, mit dem er nachweisen kann, dass er auch der rechtmäßige Erbe ist.
Doch ist wirklich immer ein Erbschein notwendig?
Wo erhält man den Erbschein?
Wie lange dauert das?
Drei Vorsorgedokumente- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung- sind wichtig, wenn ein Mensch aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist sein Leben selbstständig zu führen.
Mit Hilfe dieser drei Dokumente kann jeder selbst bestimmen, wer in diesem Fall Vermögen verwalten oder etwa die Betreuung übernehmen soll.
Liegen diese Dokumente im Bedarfsfall nicht vor, entscheidet ein Gericht wer etwa die Betreuung des Betroffenen übernimmt.
Angehörige haben die Möglichkeit die Urne eines Verstorbenen aus einem wichtigen Grund umbetten zu lassen.
Eine Umbettung kann etwa dann in Betracht kommen, wenn die Angehörigen wegziehen und sich niemand um die Grabstätte kümmern kann oder wenn der Verstorbene in einem Familiengrab mit anderen verstorbenen Familienmitgliedern zusammengeführt werden soll.
Die Friedhofsverwaltung muss in jedem Fall die Umbettung einer Urne genehmigen.
Erben müssen grundsätzlich die Kosten für die Bestattung des Erblassers zahlen.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie Erben um die Zahlung der Bestattungskosten herumkommen.
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