Vertretung im Bereich Anwaltshaftung
4.0 /
5 (5 Bewertungen)
2017-05-09
, Aktualisierung vom
2017-05-09 16:35:53.0
· Rechtsanwalt Siegfried Reulein
· 225 mal gelesen
Prüfung anwaltlicher Tätigkeit wegen Verdachts auf folgenschwere Fehler bei der Mandatsbearbeitung.
In jüngster Vergangenheit mehren sich die Anfragen von Mandanten bei der KSR Rechtsanwaltskanzlei, die sich dazu durchgerungen haben, die Tätigkeit ihrer früheren Rechtsanwälte prüfen zu lassen, da sie den Eindruck haben, diese könnten folgenschwere Fehler in der Mandatsbearbeitung gemacht haben, die sie nachhaltig wirtschaftlich geschädigt haben. Dies gilt v.a. für Angelegenheiten, welche der Spezialmaterie des Bank- und Kapitalmarktrechts zuzurechnen sind, aber auch in anderen Rechtsbereichen.
Bei Prüfung der einzelnen Angelegenheiten sind nicht selten Fehler festzustellen, welche auf unzureichende Spezialkenntnisse in diesem Bereich zurückzuführen sind, mutmaßlich da des Öfteren Rechtsanwälte aus wirtschaftlichen Gründen in Rechtsgebieten tätig sind, in welchen sie über keine Erfahrungen oder zureichende Fachkenntnisse verfügen. Teilweise sind Handlungsempfehlungen auch spezialisierter Kollegen festzustellen, welche hoch riskant sind und daher geeignet sind, den Mandanten nachhaltig zu schädigen, was sie sodann auch nicht selten tun.
Mandanten erlangen hiervon regelmäßig erst Kenntnis, wenn es zu spät ist. Beispielsweise werden nicht selten Schrottimmobilienopfer fatalerweise ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls dazu veranlasst, Zahlungen an die finanzierende Bank einzustellen, obgleich aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BGH nur selten Ansprüche gegen die finanzierende Bank durchsetzbar sind. Dies wird durch Kollegen mit der Begründung empfohlen, hierdurch würde man Druck auf die jeweilige Bank ausüben können. Häufig steht am Ende einer monatelangen Zahlungseinstellung die Kündigung des Darlehens durch die Bank und die sofortige Fälligstellung des Darlehens. Damit nicht genug. In der Folge sehen sie sich auch noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zur Gehaltspfändung ausgesetzt, weil sie das Darlehen nicht zurückzahlen oder keine neue Bank finden können.
Des Öfteren führen manche Kanzleien sodann auch noch aussichtslose Rechtsmittel gegen solche Vollstreckungsmaßnahmen und verursachen weitere von Mandanten zu tragende Kosten. Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden.
Hinzu kommen nicht zuletzt manchmal auch überhöhte Rechnungslegungen. Nicht selten sehen derart geschädigte Mandanten von einem Vorgehen gegen solche Verhaltensweisen ab, da sie davon ausgehen, dass „eine Krähe der anderen kein Auge aussticht“ und sie befürchten, weitere Kosten zu produzieren.
Tatsächlich können in vielen dieser Fälle Pflichtverletzungen nachgewiesen und so für die geschädigten Mandanten Schadensersatz erstritten werden. Daher sollten geschädigte Mandanten nicht zögern, die Mandatsbearbeitung und Gebührenabrechnung anwaltlich prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 12 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.
Bei Prüfung der einzelnen Angelegenheiten sind nicht selten Fehler festzustellen, welche auf unzureichende Spezialkenntnisse in diesem Bereich zurückzuführen sind, mutmaßlich da des Öfteren Rechtsanwälte aus wirtschaftlichen Gründen in Rechtsgebieten tätig sind, in welchen sie über keine Erfahrungen oder zureichende Fachkenntnisse verfügen. Teilweise sind Handlungsempfehlungen auch spezialisierter Kollegen festzustellen, welche hoch riskant sind und daher geeignet sind, den Mandanten nachhaltig zu schädigen, was sie sodann auch nicht selten tun.
Mandanten erlangen hiervon regelmäßig erst Kenntnis, wenn es zu spät ist. Beispielsweise werden nicht selten Schrottimmobilienopfer fatalerweise ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls dazu veranlasst, Zahlungen an die finanzierende Bank einzustellen, obgleich aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BGH nur selten Ansprüche gegen die finanzierende Bank durchsetzbar sind. Dies wird durch Kollegen mit der Begründung empfohlen, hierdurch würde man Druck auf die jeweilige Bank ausüben können. Häufig steht am Ende einer monatelangen Zahlungseinstellung die Kündigung des Darlehens durch die Bank und die sofortige Fälligstellung des Darlehens. Damit nicht genug. In der Folge sehen sie sich auch noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zur Gehaltspfändung ausgesetzt, weil sie das Darlehen nicht zurückzahlen oder keine neue Bank finden können.
Des Öfteren führen manche Kanzleien sodann auch noch aussichtslose Rechtsmittel gegen solche Vollstreckungsmaßnahmen und verursachen weitere von Mandanten zu tragende Kosten. Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden.
Hinzu kommen nicht zuletzt manchmal auch überhöhte Rechnungslegungen. Nicht selten sehen derart geschädigte Mandanten von einem Vorgehen gegen solche Verhaltensweisen ab, da sie davon ausgehen, dass „eine Krähe der anderen kein Auge aussticht“ und sie befürchten, weitere Kosten zu produzieren.
Tatsächlich können in vielen dieser Fälle Pflichtverletzungen nachgewiesen und so für die geschädigten Mandanten Schadensersatz erstritten werden. Daher sollten geschädigte Mandanten nicht zögern, die Mandatsbearbeitung und Gebührenabrechnung anwaltlich prüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist seit mehr als 12 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Immobilien- und des Erbrechts tätig.
von Rechtsanwalt Siegfried Reulein
War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.0 /
5
(5 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
09.06.2017
(Update 14.06.2017)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Banken sind verpflichtet die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers anhand von zuverlässigen Standards zu prüfen.
4.545454545454546 /
5 (11 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
23.07.2014
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Eine bemerkenswerte Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – getroffen.
Wieder einmal hatte der BGH sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit Banken zur Aufklärung über vereinnahmte Provisionen verpflichtet sind.
3.875 /
5 (8 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
14.11.2013
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss.
4.5 /
5 (4 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
28.04.2015
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 23 U 118/14) hat in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, betreuten Rechtsstreit die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG zum Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an dem geschlossenen Lebensversicherungsfonds „MPC Rendite Fonds Leben-Plus V“ verurteilt.
4.0 /
5 (3 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
05.09.2014
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Seit Jahren befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik „Rückvergütungen / Kick-Backs“ und hat hierzu einige Entscheidungen getroffen.
Zuletzt hat er mit Entscheidung vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – klargestellt, dass ab dem 01.08.2014 Banken eine umfassende Aufklärungspflicht auch in Bezug auf sog.
Innenprovisionen trifft (KSR | Kanzlei Siegfried Reulein hat hierüber berichtet).
4.25 /
5 (4 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
15.05.2012
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG Bamberg) sprach einen Bürgen von seiner Zahlpflicht frei.
Die Bank hatte eine zusätzlich vereinbarte Grundschuld des Kreditnehmers, die auch den Kredit sicherte, einfach an eine andere Bank abgetreten.
Der Bürge konnte sich freuen, da die Bamberger Richter erstmals klar entschieden, dass die Bank nicht aus freien Stücken über Sicherungsmittel verfügen kann.
3.75 /
5 (4 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
23.02.2016
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Nun ist es amtlich.
Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft.
Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden.
Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind.
3.5 /
5 (2 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
07.05.2015
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer aktuellen Entscheidung in einem von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, betreuten Verfahren eine von der PSD Bank Nürnberg eG verwendete Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag als fehlerhaft eingestuft und einen Widerruf des Verbrauchers als rechtswirksam erachtet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt.
v.
20.04.2015 – 6 O 9499/14 - noch nicht rechtskräftig).
4.142857142857143 /
5 (7 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
05.07.2017
(Update 05.07.2017)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Das Bank- und Kapitalmarktrecht stellt in seinen Ausprägungen eine komplexe Spezialmaterie dar, die besondere Kenntnisse erfordert, um als Anwalt einen Mandanten adäquat zu betreuen.
Nicht umsonst ist für dieses Rechtsgebiet ein Fachanwaltstitel geschaffen worden.
3.8461538461538463 /
5 (13 Bewertungen)
Arbeitsrecht
,
05.04.2017
Ein Rechtsanwalt hat auch dann einen Anspruch auf Vergütung, wenn das Mandat durch den Mandanten gekündigt wurde.
Dies gilt auch, wenn der Anwalt dem Mandanten bereits vorher mit Niederlegung des Mandats gedroht hat.
Dies entschied jüngst das Oberlandesgericht Oldenburg.
4.0 /
5 (5 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
10.08.2022
(Update 16.08.2024)
Kann ein Rechtsanwalt nicht selbst zu einer auswärtigen Gerichtsverhandlung erscheinen, gibt es die Möglichkeit, dass er sich durch einen ortsansässigen Anwalt beim Gerichtstermin vertreten lässt.
Welche Vorteile hat eine Terminsvertretung?
Sind auch Nachteile mit einer Terminsvertretung verbunden?
Wie haftet der Terminsvertreter?
4.311111111111111 /
5 (45 Bewertungen)