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Unitymedia darf Kundenrouter zum WLAN-Netzaufbau nutzen

Unitymedia darf Kundenrouter zum WLAN-Netzaufbau nutzen © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Die Firma Unitymedia kann Router, die ihren Kunden zur Verfügung gestellt werden, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen. Die Kunden müssen diesem Vorhaben nicht ausdrücklich zustimmen, entschied jüngst das Oberlandesgericht Köln.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW, die der Auffassung war, dass das Unternehmen für den Aufbau eines flächendeckenden unabhängigen WLAN-Netzes die ausdrückliche Zustimmung seiner Kunden benötige.

Kunde wird durch Aufschalten eines zusätzlichen Signals nicht belästigt

Diese Ansicht vertrat das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 6 U 85/17) nicht. Für die Unitymedia-Kunden sei das Aufschalten eines zusätzlichen Signals keine unzumutbare Belästigung. Für das Unternehmen – uns auch für andere Kunden - sei der Aufbau von WiFi-Hotspots allerdings von großem Interesse. Der Router stehe im Eigentum von Unitymedia und die Software könne ohne den Kunden zu stören aufgespielt werden. Außerdem habe der Kunde die Möglichkeit Widerspruch gegen die Maßnahmen von Unitymedia zu erheben.

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