Straftatbestand „Majestätsbeleidigung“ wird abgeschafft!
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2017-07-10
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Den Straftatbestand „Majestätsbeleidigung“ wird es in Zukunft nicht mehr geben. Bundesrat und Bundestag haben sich in der letzten Woche auf eine Abschaffung des Sonderstraftatbestand § 103 StGB ab Januar 2018 verständigt.
Der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung war in der letzten Zeit durch den Fall Böhmermann in den Fokus geraten. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdo?an hatte ein Strafverfahren gegen den Moderator u.a. wegen Majestätsbeleidigung gefordert. Hintergrund des Konflikts ist ein sog. „Schmähgedicht“ über Erdogang, dass Böhmermann im Rahmen einer TV-Sendung vorstellt. Ziel des Gedichts sollte sein, dass der türkische Staatspräsident den Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Schmähkritik verstehe. Böhmermann beschimpfte und beleidigte Erdogan in seinem Schmähgedicht – wies aber daraufhin, dass das was er jetzt vortrage in Deutschland nicht erlaubt sei. Erdogan bestritt sowohl den zivilrechtlichen als auch den strafrechtlichen Rechtsweg gegen Böhmermann.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Straftatbestand der Beleidigung reicht für Ehrschutz aus
Bundesrat und Bundestag halten den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung in § 103 Strafgesetzbuch, der auch die Beleidigung von ausländischen Staatsorganen und -vertretern unter Strafe stellt, für nicht mehr zeitgemäß. Der Schutz der Ehre von ausländischen Staatsvertretern sei durch die Strafvorschriften der Beleidigung etc. ausreichend gewährleistet.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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