Rechtsausschuss des Bundestages entscheidet zur BRAO-Reform
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2017-03-22
· Redaktion fachanwaltssuche.de
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Der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages hat jüngst über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinien entschieden. Nun soll ein entsprechendes Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer.
Sie hebt positiv hervor, dass mit der BRAO-Reform Klarheit über die Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltpostfachs und die Mitgliedschaft der Syndikusrechtsanwälte bei den Rechtsanwaltskammern herrsche. Auch die neue Satzungskompetenz für die Zustellung von Anwalt zu Anwalt sei zu begrüßen.
Die BRAK bedauert, dass der Wunsch der Satzungsversammlung nach einer Regelung der allgemeinen Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte nicht entsprochen wurde.
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