Steuer: Pokergewinne können als gewerbliche Einkünfte gelten!
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2018-11-21
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 342 mal gelesen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Teilnahme an Online-Pokerveranstaltungen, Pokerturnieren und Cash-Games als gewerbliche Tätigkeit bewertet werden, die beim Einkommenssteuerbescheid zu gewerblichen Einkünften und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen führt.
Das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen 14 K 799/11 E,G) hielt einen Steuerpflichtigen für einen Berufspokerspieler, da er seine Spielertätigkeit intensiv und mit Erfolg ausübte. Der Mann verfügte über umfangreiche Kenntnisse im Pokerspiel und ein hohes Maß an Erfahrung mit Pokerturnieren. Laut Gericht hingen seine Gewinne nicht mehr allein vom Glück ab. Der Pokerspieler hatte sich zudem eine Wohnung in der Nähe eines Spielcasinos gemietet.
Da er über seine Pokergewinne keine ordnungsgemäße Buchführung führte, schätzte das Finanzamt seine zu versteuernden Einkünfte.
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