„MS Clara Schulte“ vor dem Untergang?
Die Unsicherheit ist nun verständlicherweise groß, insbesondere da selbst bei einer entsprechenden Kapitalerhöhung eine wirtschaftliche Gesundung nicht garantiert erscheint und die Anleger nun aufgefordert werden, zu dem Kapitalerhöhungsvorhaben Stellung zu nehmen und offen eine drohende Insolvenz durch die Treuhänderin angesprochen wird. Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtliche Situation informieren. Dabei sollten sie auch prüfen lassen, ob ihnen ggf. Schadensersatzansprüche gegen Vermittler oder beratende Banken zustehen. Wie Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von betroffenen Anlegern erfahren hat, wurden diese insbesondere über die Risiken einer solchen Schifffondsbeteiligung sowie wirtschaftliche Eigeninteressen beratender Banken nicht aufgeklärt. Insofern können Anleger im Einzelfall Schadenersatzansprüche geltend machen und so den ihnen entstandenen oder noch entstehenden Schaden ggf. kompensieren.
War dieser Beitrag für Sie hilfreich?