Geschwindigkeitsverstoß: Polizeiliche Schätzung allein reicht nicht für eine Verurteilung!
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2018-12-05
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 230 mal gelesen
Allein die Schätzung der Polizei reicht für eine Verurteilung für einen Geschwindigkeitsverstoß nicht aus, entschied das Amtsgericht Dortmund.
Einem Autofahrer wurde aufgrund einer Schätzung der Polizei vorgeworfen, in einer 30-Zone zu schnell gefahren zu sein. Eine tatsächliche Geschwindigkeitskontrolle hat nicht stattgefunden. Der Autofahrer hatte lediglich geäußert, dass er wohl zu schnell gefahren sei.
Das reicht als Verurteilungsgrundlage für ein Bußgeld nicht aus, entschied das Amtsgericht Dortmund (Aktenzeichen 729 OWi 379/17, 729 OWi - 261 Js 2511/17 - 379/17). Allein die Schätzung der Polizei genüge nicht, es müsse dann zumindest ein besonderes Fahrverhalten oder ein erzwungenes Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer hinzukommen, dass auf eine erhöhte Geschwindigkeit hinweise. Daran ändere auch das Geständnis des Autofahrers letztlich nichts.
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