Im Sozialrecht sehen sich Bürger meist mit der falschen Entscheidung seitens einer Behörde konfrontiert.
Konkrete Hilfe im Sozialrecht
Sind Ihnen Leistungen aus der Sozialversicherung gekürzt worden oder erhalten Sie diese erst gar nicht?
Wurden Ihnen Leistungen zwar bewilligt, aber nicht überwiesen?
Ist Ihr Antrag auf Frührente abgelehnt oder die Meldung einer Berufskrankheit nicht berücksichtigt worden?
Haben Sie Opferentschädigung beantragt, die Ihnen nicht zugesprochen werden soll?
Das sind ganz typische Fälle, die Sie einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen sollten. Konkrete, schnelle und fachliche Top-Beratung können Sie genauso erwarten, wie Hilfe bei der Erstattung der anwaltlichen Beratungsleistung.
Fachanwalt in Bassum
Legen Sie Ihren Schriftverkehr mit dem Amt möglichst schnell bei einer Fachanwaltskanzlei in Bassum vor. Nutzen Sie die Vorteile des persönlichen Gesprächs. Profitieren Sie von der Möglichkeit, kurzfristig einen gemeinsamen Termin mit der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Stelle zur Klärung des Sachverhalts vereinbaren zu können.
Unfälle, die im Rahmen von betrieblichen Sportveranstaltungen geschehen, können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen und müssen von dieser dann auch entsprechend als Arbeitsunfall entschädigt werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet.
Welche Tätigkeiten jedoch zum beruflichen Umfeld gehören, ist zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Arbeitnehmer oft streitig.
Ob spezielle Hörgeräte, Bildtelefon oder Therapiestühle: Krankenkassen lehnen in vielen Fällen die Kostenübernahme von medizinischen Hilfsmitteln ab.
Wir haben Ihnen einige Urteile zusammengestellt, die zeigen, welche Hilfsmittel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden müssen, und welche nicht.
Für Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit sogenannten "freien" Mitarbeitern lukrativ, denn sie sparen Sozialversicherungsabgaben und Lohnkosten.
Die Grenze zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung mit Sozialversicherungspflicht ist aber nicht immer eindeutig zu bestimmen.
Schon seit dem Jahr 2002 erhalten hinterbliebene Ehegatten keine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse, wenn es sich bei ihrer Ehe um eine sogenannte Versorgungsehe handelt, die nur zur finanziellen Absicherung des Partners geschlossen wurde.
Es sei denn, es gelingt dem hinterbliebenen Ehegatten den Anschein einer Versorgungsehe zu widerlegen.
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