Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Stanzbiopsie bei Krebsverdacht

Der Behandler ist dazu verpflichtet, nach der jeweiligen Sachlage medizinisch gebotene Abklärungen insbesondere zum Ausschluss einer Erkrankung zu veranlassen. Unterlässt der Behandler eine erforderliche „Befunderhebung“, kann es zu Beweiserleichterungen für den Patienten kommen.

In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 12.10.2018, I-26 U 172/17, hatte eine Gynäkologin nach einem auffälligen Tast- und Sonographiebefund bei ihrer Patientin lediglich eine Mammografie angeordnet. Diese erbrachte keinen Befund. Später zeigte sich Brustkrebs mit Knochen- und Lymphknotenmetastasen, in dessen Folge die Patientin nach längerer Behandlung verstarb.

Das OLG Hamm hat die Gynäkologin wegen eines Befunderhebungsfehlers verurteilt. Nach den Feststelllungen des Sachverständigen konnte der Krebsverdacht nicht allein mit der Mammographie sicher ausgeräumt werden. Bei dem auffälligen Tast- und Sonographiebefund wäre vielmehr die Stanzbiopsie die Methode der Wahl zum sicheren Ausschluss einer Krebserkrankung gewesen. Die behandelnde Gynäkologin konnte nicht nachweisen, dass sie der Patientin die Vornahme der indizierten Stanzbiopsie dringend geraten hatte.


Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rotbuchenstraße 1
81547 München

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.111111111111111 / 5 (9 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Medizinrecht , 16.07.2015 (Update 08.11.2024)
Rund 3.400 Behandlungsfehler verursachten Ärzte einer aktuellen Statistik zur Folge im vergangenen Jahr in Deutschland. In vielen Fällen müssen letztlich Gerichte entscheiden, ob eine Arzthaftung in Frage kommt und wie hoch der Anspruch der betroffenen Patienten auf Schadensersatz ausfällt.
4.172413793103448 / 5 (29 Bewertungen)
Medizinrecht , 08.07.2016
Ein Arzt darf nicht dem Wunsch eines Patienten auf eine Behandlung entsprechen, wenn diese gegen medizinische Standards verstößt. Auch dann nicht, wenn der Arzt den Patienten vor der Behandlung ausführlich über die Behandlungsfolgen aufgeklärt hat, entschied aktuell das Oberlandesgericht Hamm.
4.230769230769231 / 5 (13 Bewertungen)
Medizinrecht , 06.03.2018 (Update 30.01.2024)
Vor Operationen und Behandlungen müssen Patienten vom behandelnden Arzt über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt werden. Je nach Eingriff kann hier auch eine besondere Aufklärung notwendig sein. Wird ein Patient nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken einer Behandlung im Krankenhaus aufgeklärt, kann das Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch des Krankenhauses haben.
4.3076923076923075 / 5 (26 Bewertungen)
Medizinrecht , 16.01.2019
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Werden medizinisch gebotene Befunde nicht erhoben, können Behandler wegen eines „Befunderhebungsfehlers“ in Anspruch genommen werden.
4.064516129032258 / 5 (31 Bewertungen)
Medizinrecht , 20.08.2019
Rechtsanwalt Christoph Kleinherne Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Sogar nach dem Ende eines Behandlungsvertrages muss ein Arzt seinen Patienten darüber informieren, wenn dieser eine bedrohliche Diagnose gestellt bekommen hat. Auch über etwaige Behandlungsvorschläge besteht eine Informationspflicht.
4.08235294117647 / 5 (85 Bewertungen)
Rechtsanwalt Hartmut Göddecke KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE
Rechtsschutzversicherung muss trotz eines Ausschlusses für Kapitalanlagegeschäfte Deckungsschutz erteilen. Diese für geschädigte Kapitalanleger äußerst wichtige Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) München getroffen. Der im „Kleingedruckten“ enthaltene Ausschluss ist unwirksam. Mithin besteht voller Deckungsschutz.
3.8 / 5 (5 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Kanzlei
Dollinger Partnerschaft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Anschrift
Rotbuchenstraße 1
81547 München
089 / 599 43 83 - 0
089 / 599 43 83 - 10
Anwaltstermin planen
Kontaktformular / Rückruf
Unser Rückruf ist kostenlos und völlig unverbindlich.
E-Mail/Internet
kleinherne@kanzlei-dollinger.de

Kontakt
drucken

Visitenkarte
(VCF)

Visitenkarte
(QR-Code)
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.