Bei Fachanwaltsuche finden Sie ausschließlich besonders qualifizierte und erfahrene Fachanwälte zum Thema Bürgschaft. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Bankrecht Kapitalmarktrecht" haben diese von der für Duisburg Homberg-Ruhrort-Baerl zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen. Dazu haben die angehenden Fachanwälte für Bürgschaft umfangreiche Kenntnisse in Theorie und Praxis erworben. Einerseits haben sie in den vergangenen drei Jahren eine bestimmte Anzahl an Fällen im Bürgschaft bearbeitet. Andererseits haben sie sich in einem Fachanwaltskurs umfassende theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Bankrecht Kapitalmarktrecht angeeignet und in einer Prüfung erfolgreich nachgewiesen. Fachanwälte für Bankrecht Kapitalmarktrecht müssen sich übrigens nach ihrer Ernennung jährlich fortbilden. Sie dürfen auch nur in ingesamt drei Rechtsgebieten den Titel "Fachanwalt" erwerben.
Ob es der zerrissene 10-Euro-Schein ist oder der 20er, der mit in die Wäsche gerutscht ist: Beschädigte Banknoten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Deutschen Bundesbank ersetzt.
Löst ein Kunde seinen Immobilienkredit bei seiner bisherigen Bank durch eine andere Bank ab, darf dafür keine Bearbeitungsgebühr für Treuhandauftrag/Ablösung Kundendarlehn erhoben werden.
So lautet eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
Banken und Finanzdienstleister sind aufgrund einer EU-Richtlinie seit dem 31.10.18 verpflichtet ihre Kunden besser über anfallende Bankgebühren zu informieren.
Die EU-Zahlungskontenrichtlinie soll zu einer besseren Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten beitragen.
Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, informiert in diesem Expertentipp über mögliche Ansprüche gegenüber Anlagevermittlern, Anlageberatern und Wirtschaftsprüfern sowie die Möglichkeit drohender Rückforderungen des Insolvenzverwalters aufgrund der Qualifizierung des Direktinvestments der EN Storage GmbH als Schneeballsystem.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden.
Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher.
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