Wellness: Kangalfische dürfen zur Hornhautentfernung im Fisch-Spa gehalten werden
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2017-06-22
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Der Einsatz von Kangalfischen, die die Hornhaut an den Füssen von Menschen abknabbern, ist in einem Wellness-Studio erlaubt. Tierschutzrechtliche Bedenken räumte das Verwaltungsgericht Freiburg in einer aktuellen Entscheidung aus.
Für die Erteilung der Erlaubnis, Kangalfische zur sanften Hornhautentfernung zu halten, müssten aber Auflagen, etwa zur Wasserqualität und artgerechten Haltung der Fische eingehalten werden, stellten die Freiburger Verwaltungsrichter (Aktenzeichen 4 K 1758/16) klar. Grundsätzlich verstoße die Haltung von Kangalfischen im Wellness-Studio nicht gegen das Tierschutzgesetz, da den Tieren nicht ohne Grund Schmerzen oder Schäden zugefügt werden.
Kangalfische leben ursprünglich in 35 Grad warmen Wasser der türkischen Region Kangal. Auch in der freien Natur schwimmen sie ohne Berührungsängste auf Menschen zu und knabbern an der Hornhaut der Füße. Daher werden sie auch in der kosmetischen Fußpflege in sogenannten Fisch-Spas eingesetzt.
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