Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Raucherlokale dürfen nur einfache Speisen anbieten!

Im Sinne des deutschen Nichtraucherschutzgesetzes dürfen in sogenannten Raucherlokalen den Gästen nur einfache Speisen offeriert werden. Nachos und Flammkuchen gehören laut einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße nicht auf die Speisekarte eines Raucherlokals.

Im zugrundeliegenden Fall bot ein Raucherlokal neben Getränken seinen Gästen auf einer Speisekarte auch Kuchen, Baguettes, Nachos und Flammkuchen an sowie gebackenen Schafskäse und Apfelstrudel im Außenbereich des Lokals. Nach behördlichen Kontrollen erhielt der Gastwirt die Anordnung sein Lokal aufgrund der angebotenen Speisen ab sofort als Nichtraucherlokal zu führen. Dagegen legte der Gastwirt Widerspruch ein.

Flammkuchen und Nachos sind keine einfachen Speisen

Erfolglos, entschied das Verwatungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 4 L 394/17.NW). Voraussetzung für das Führen einer Gaststätte als Raucherlokal sei unter anderem, dass das Lokal nur einfach zubereitete Speisen anbiete. Damit seien Speisen gemeint, die als Begleitung zum Getränk überwiegend aus der Hand gegessen würden – wie beispielsweise Kuchen oder Eis. Wichtig sei, dass das Speisenangebot nicht prägend für den Gaststättenbetrieb sei. Eine Speisekarte stelle aber ein Anzeichen dafür dar, dass die Speisen nicht nur Begleiterscheinung zum Getränk seien. Das betreffende Lokal dürfe daher entweder diese Speisen nicht mehr offerieren, oder müsse als Nichtrauchergaststätte geführt werden, so die Verwaltungsrichter.

Redaktion fachanwaltsuche.de

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.15625 / 5 (96 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Versicherungsrecht , 08.01.2016 (Update 21.12.2023)
Ob Kreislaufzusammenbrüche oder Stürze – ein Besuch in der Sauna trägt nicht immer nur zu einem besseren körperlichen Wohlbefinden und zur Entspannung bei. Doch wer haftet für Unfälle in der Sauna und im Wellnessbereich?
4.357142857142857 / 5 (42 Bewertungen)
Wissen Aktuell , 20.12.2018 (Update 08.04.2019)
Geschenke müssen vor dem Öffnen nicht auf verborgene Gefahren untersucht werden. Daher haftet ein Gastgeber nicht, wenn er ein Geschenk mit einem Knallkörper öffnet, der sich entzündet und einen Gast am Auge schwer verletzt, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
4.5 / 5 (6 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht , 11.10.2018 (Update 11.10.2018)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zur BGH-Entscheidung 10.07.2018 – VI ZR 263/17. Diese BGH-Entscheidung zum erhöhten Verlustrisiko aufgrund von Nachrangklauseln ist in mehrfacher Hinsicht sowohl für Anleger als auch Anbieter interessant.
4.333333333333333 / 5 (15 Bewertungen)
Informationstechnologierecht , 10.04.2018 (Update 12.07.2021)
Ein Online-Vermietungsportal muss gegenüber der Kommune Auskünfte zu den beim ihm registrierten privaten Unterkünften machen. Doch zu welchem Zweck und wer genau muss die Auskunft erteilen?
4.428571428571429 / 5 (7 Bewertungen)
Suchen in Rechsbeiträgen
Teilnehmer
Fachanwalt Sven Haak
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Domplatz 30
99084 Erfurt
Fachanwalt Klaus Hünlein
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt am Main
Fachanwältin Gabriele Schenk
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Finkenstraße 5
80333 München
Fachanwältin Dr. Gabriele Witting
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Kaiser-Wilhelm-Ring 3-5
50672 Köln
Fachanwalt Johannes Schneider
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Kesselgasse 5
53111 Bonn
Fachanwalt Oliver Bittmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Weststraße 60
08523 Plauen
Fachanwalt Dr. Michael Moeskes
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Mediator
Eingetragener Schlichter
Domplatz 11
39104 Magdeburg
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.