Kein Anspruch für Schadensausgleich für totes Kalb durch Wolfangriff
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2017-03-13
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ein Landwirt, der ein Kalb durch einen angeblichen Wolfangriff verlor, erhält keinen Schadensausleich zu, entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Magdeburg.
Der Landwirt war der Meinung, sein totes Kalb sei durch den Angriff eines Wolfes gerissen worden. Er verlangte 950 Euro Schadensausgleich.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Beteiligung eines Wolfes muss bewiesen werden
Das Verwaltungsgericht Magdeburg (Aktenzeichen 1 A 866/14 MD) winkte ab: Zum einen sei der Angriff des Wolfes nicht bewiesen worden. Zum anderen sei der vorhandene Weidezaun zur Abwehr von Wölfen ungeeignet gewesen. Das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sehe keine Schadensersatzleistungen für Fälle vor, bei denen die Beteiligung eines Wolfes lediglich nicht ausgeschlossen werden konnte. Es gebe auch keine Grundlage für Entschädigungen nach Ministerialerlassen. Pech für den Landwirt!War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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