Einbruch mit Vandalismus oder Versicherungsbetrug?
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2017-03-20
· Redaktion fachanwalssuche.de
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- Versicherungsnehmer muss Einbruch beweisen
- Versicherungsbetrügern drohen strafrechtliche Konsequenzen
Kann eine Versicherung beweisen, dass ein ihr angezeigter Einbruch mit Vandalismus mit hoher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht war, wird sie von ihrer Leistungspflicht befreit, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
An einer Tankstelle soll in eine Autowaschanlage eingebrochen und diese völlig verwüstet worden sein. Der Tankstellenbesitzer war gegen Einbruch- und dadurch bedingten Vandalismusschäden versichert. Seine Versicherung überprüft den Schaden und kam – auch aufgrund seiner schlechten finanziellen Situation – zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsfall lediglich vorgetäuscht worden sei. Einen finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden lehnt die Versicherung ab.
Redaktion fachanwalssuche.de
Versicherungsnehmer muss Einbruch beweisen
So entschied auch das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 20 U 16/15). Dem Tankstellenbesitzer stehe kein Anspruch aus Betriebsunterbrechung oder wegen des Sachschadens zu. Er habe nicht nachweisen können, dass tatsächlich ein Einbruch mit Vandalismusschäden geschehen sei. Grundsätzlich genügten für den Beweis eines solchen Einbruchs regelmäßig zum Beispiel Einbruchsspuren. Hier sei es aber so, dass die Versicherung gegen den Gegenbeweis zum Einbruch antreten konnte. Dieser zeigte, dass sich kein Einbruch mit Vandalismus ereignet hatte. Ein Sachverständiger hielt den angeblichen Aufbruch des Rolltors der Waschanlage für technisch nicht nachvollziehbar. Zudem seien die angeblichen Vandalismusschäden nur mit einem erheblichen Zeitaufwand entstanden, den Täter in der Regel nicht haben. Auch die schlechte wirtschaftliche Situation des Tankstellenbetreibers spreche für einen vorgetäuschten Versicherungsfall. Unter Würdigung aller Fakten schien es für das Gericht eher so, dass der Tankstellenbetreiber den Einbruch selbst vornahm und den Versicherungsfall nur vortäuschte.Versicherungsbetrügern drohen strafrechtliche Konsequenzen
Beim Versicherungsbetrug verstehen Versicherer keinen Spaß. Sie können zivilrechtlich gegen den Versicherungsbetrüger vorgehen und ihm etwa den Versicherungsschutz entziehen, ihre Zahlung verweigern oder bereits geleistete Zahlungen vom Versicherungsnehmer zurückverlangen. In der Regel wird bei einem Versicherungsbetrug vom Versicherer Strafanzeige erstattet und das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen: eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren!War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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