Mustermann & Partner
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Die Kanzlei Mustermann bietet qualitativ hochwertige und juristisch erfolgreiche Rechtsberatung in den Rechtsgebieten
- Arbeitsrecht
Beratung, Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Kündigung und Kündigungsschutzklagen, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Lohnansprüchen, Abfindungen, Aufhebungsverträgen, Teilzeit- und Altersteilzeit, Betriebsvereinbarungen, Tarifrecht - Familienrecht
Ehevertrag und Eheschließung, Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Lebenspartnerschaftsverträge und Aufhebungsverfahren, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen, Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Abstammung und Adoption, Namensrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Durch unseren fundierten Erfahrungsschatz und intensive Fortbildung und Qualifizierung werden wir den Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht.
Der Nutzen unserer Mandanten steht dabei immer im Vordergrund. Unsere theoretischen und praktischen Spezialkenntnisse setzen wir für Sie ein.
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Recht herzlichen Dank für die gute Bewertung.
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1 Rechtstipp
Arbeitsrecht
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02.02.2011
Rechtsanwalt Kanzlei Mustermann Mustermann & Partner
Verlangt ein Arbeitnehmer im Zuge eines Betriebsübergangs vom Betriebswerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses, so muss er die Fristen beachten, die er für einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses einzuhalten hätte.
Beginnt allerdings diese Widerspruchsfrist mangels Unterrichtung über den Betriebsübergang nicht zu laufen, gilt gleiches auch für die Frist für das Fortsetzungsverlangen.
Dieses kann dann nicht mehr verfristet, sondern allenfalls verwirkt sein.
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