Widerruf von Immobiliendarlehn, Kreditbearbeitungsgebühren, Falschberechnung von Darlehenszinsen, fehlerhafte Anlagenberatung – das Spektrum des Bankrechts ist vielfältig.
Folgende Fragen stellen sich im Zusammenhang mit dem Bankrecht:
Woran erkennt man unwirksame Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen?
Wann wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
Wurde ich Opfer einer fehlerhaften Anlageberatung?
Gibt es in Karlsruhe Innenstadt besondere Regelungen im Hinblick auf das Bankrecht zu beachten?
Ein Fachanwalt für Bankrecht in Karlsruhe Innenstadt berät in allen Fragen, die sich zwischen einem Finanzinstitut und einem Kunden ergeben. Er ist der Bankrechts-Experte für private Anleger, Investoren und Finanzinstitute, der sich außergerichtlich und prozessual für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen einsetzt.
Ob es der zerrissene 10-Euro-Schein ist oder der 20er, der mit in die Wäsche gerutscht ist: Beschädigte Banknoten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Deutschen Bundesbank ersetzt.
Löst ein Kunde seinen Immobilienkredit bei seiner bisherigen Bank durch eine andere Bank ab, darf dafür keine Bearbeitungsgebühr für Treuhandauftrag/Ablösung Kundendarlehn erhoben werden.
So lautet eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
Banken und Finanzdienstleister sind aufgrund einer EU-Richtlinie seit dem 31.10.18 verpflichtet ihre Kunden besser über anfallende Bankgebühren zu informieren.
Die EU-Zahlungskontenrichtlinie soll zu einer besseren Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten beitragen.
Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, informiert in diesem Expertentipp über mögliche Ansprüche gegenüber Anlagevermittlern, Anlageberatern und Wirtschaftsprüfern sowie die Möglichkeit drohender Rückforderungen des Insolvenzverwalters aufgrund der Qualifizierung des Direktinvestments der EN Storage GmbH als Schneeballsystem.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden.
Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher.
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