Fachanwälte Bankrecht Kapitalmarktrecht: Rechtshilfe vor Ort in Kronach
Bankrecht
Kapitalmarktrecht
Vorteile für Fachanwälte vor Ort
Bankrecht
Rechtsfragen im Bankbereich ergeben sich hauptsächlich in Bezug auf das Kontorecht (Online-Banking, Dispokredit, Gebühren), auf das Kreditrecht (Abschluss, Kündigung, vorzeitige Kündigung und deren Gebühren) oder eine (missverständliche) Anlageberatung. Fachanwälte für Bankrecht Kapitalmarktrecht vertreten grundsätzlich beide Seiten, Banken und Bankkunden. In vielen Auseinandersetzungen gilt es dabei die Frage zu klären, ob das, was gemeint war, auch tatsächlich so im Vertrag formuliert wurde. Zögern Sie nicht und holen Sie sich fachkundige Unterstützung zur Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
Kapitalmarktrecht
Beim Kapitalmarktrecht geht´s ums Eingemachte. Ob Vermögensverwaltungsrecht, Vermögensverwahrungsrecht, Fragen in Bezug auf Emissionsgeschäfte, das Pfandbriefgeschäft oder das Finanzkommissionsgeschäft, oder bei der Beratung von Fonds, etwa Schiffsfonds : Durch weltwirtschaftliche und weltpolitische Einflüsse ist das Kapitalmarktrecht ein derart kompliziertes Rechtsgebilde geworden, dass Sie selbst bei vermeintlich einfachen Fragen unbedingt den Rat eines Fachmanns hinzuziehen sollten. Hierbei stellt sich die Frage, ob und wann tatsächlich ein lokaler Experte beauftragt werden sollte.
Vorteile für Fachanwälte vor Ort
Geht es um einen internationalen Fonds, dessen Geschädigte deutschlandweit hauptsächlich von einer Kanzlei vertreten werden, sollten Sie sich ganz klar dorthin wenden. Ansonsten hat ein Fachanwalt in bzw. bei Kronach klare Vorteile: Vor-Ortgespräche mit der Gegenseite sind schnell durchführbar. Sind dazu noch kurzfristig Absprachen mit Ihrem Anwalt notwendig, haben Sie selbst kurze Wege in die Kanzlei. Fehlen noch Dokumente oder Beweise, können Sie diese zeitnah und diskret übergeben. Und kommt es tatsächlich zu einem Gerichtstermin, wird sowieso meist am Gericht am Ort verhandelt.
Ob es der zerrissene 10-Euro-Schein ist oder der 20er, der mit in die Wäsche gerutscht ist: Beschädigte Banknoten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Deutschen Bundesbank ersetzt.
Löst ein Kunde seinen Immobilienkredit bei seiner bisherigen Bank durch eine andere Bank ab, darf dafür keine Bearbeitungsgebühr für Treuhandauftrag/Ablösung Kundendarlehn erhoben werden.
So lautet eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.
Banken und Finanzdienstleister sind aufgrund einer EU-Richtlinie seit dem 31.10.18 verpflichtet ihre Kunden besser über anfallende Bankgebühren zu informieren.
Die EU-Zahlungskontenrichtlinie soll zu einer besseren Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten beitragen.
Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, informiert in diesem Expertentipp über mögliche Ansprüche gegenüber Anlagevermittlern, Anlageberatern und Wirtschaftsprüfern sowie die Möglichkeit drohender Rückforderungen des Insolvenzverwalters aufgrund der Qualifizierung des Direktinvestments der EN Storage GmbH als Schneeballsystem.
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden.
Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher.
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