Fachanwalt Stefan Friedrich
Stefan Friedrich ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 ist er berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" zu tragen. Er ist als Unternehmensnachfolgeberater zertifiziert (zentUma e.V.), als Testamentsvollstrecker (DVEV) und als Zwangsverwalter (IGZ). Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert er sich als Referent für Erbrecht.
Basierend auf seiner umfangreichen Berufserfahrung prüft Rechtsanwalt Stefan Friedrich jeden Fall grundlegend und gibt seinen Mandanten eine kundige und realistische Einschätzung ihres Streitfalls. Neben dem Erbrecht liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Seniorenrecht. Er arbeit mit seinen Mandanten ein exakt auf den Einzelfall zugeschnittenes Vorsorgekonzept aus, von der Pflegebetreuung zum Elternunterhalt bis hin zur Vorsorgevollmacht.
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